Pendlerpauschale = Werbungskosten?

Moin auch!

Ist die Pendlerpauschale eigendlich schon mit den pauschalen Werbungskosten abgegolten bzw. verrechnet, oder werden sie anderweitig bei der Steuererklärung angegeben?
Dank im Voraus!

Andreas

Hallo,
die „Pendlerpauschale“ zählt zu den Werbungskosten. Jedem Arbeitnehmer wird automatisch ein Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 920 Euro/Jahr (Arbeitnehmerpauschbetrag) zugestanden. Nur wenn die Werbungskosten (inkl. Pendlerpauschale) höher als 920 Euro im Jahr sind, reduziert sich durch Angabe der Fahrstrecken in der Steuererklärung die Steuerlast. War das Deine Frage?

Hallo,
genau das war meine Frage! Danke für die Antwort (auch wenn ich gerne eine andere gehabt hätte)!

Gruß
Andreas