Nein.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (bitte verwende die genauen Begriffe, wenn Du unsicher bist - damit kannst Du schon mal alle Quellen wegfiltern, die sich mehr so ungefähr übern Daumen äußern) beträgt 1.000 €. Hier, lies mal § 9a EStG im Original: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html
Dieser Pauschbetrag wird angesetzt, wenn die tatsächlichen Werbungskosten nicht höher sind.
Wenn also die Werbungskosten insgesamt, also alle Werbungskosten zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und nicht nur die Fahrtkosten einzeln betrachtet, z.B. 1.450 € ausmachen (das wird bei 1.200 € Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit ungefähr hinkommen), wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht angesetzt, weil die tatsächlichen Werbungskosten höher sind.
Schöne Grüße
MM