Pendlerpauschale

Hallo zusammen, meine Frageist : wenn ich z.B:1200€ Pendlerpauschale habe wird sie mit den 1000€ Arbeitnehmerpauschale berechnet oder kann ich dann 2200€ abziehen?
Anderster gefragt habe ich dann eine Pendler- und Arbeitnehmerpauschale von 1200€?
Oder kann ich 1000€ Arbeitnehmerpaus. + 1200€ Pendlerpauschale gelten machen?
Ich hoffe ihr habt die Frage verstanden!

Danke und Gruß

Servus,

bei der Berechnung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden von den Einnahmen die Werbungskosten abgezogen.

Wenn die tatsächlichen Werbungskosten weniger sind als 1.000 €, wird bei der Veranlagung statt der tatsächlichen Werbungskosten der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 € angesetzt, ohne dass man irgendwas dafür beantragen oder erklären müsste.

Einige Werbungskosten lassen sich mit Pauschalen berechnen, unter anderem die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Schöne Grüße

MM

Die 1000€ Werbungskostenpauschale werden immer mit angerechnet, auch wenn es weniger sind. Da du 1200 € Werbungkosten hast, also 200€ mehr, werden 1200€ gerechnet.

Data

D.h. die Arbeitnehmerpauschale oder Werbungskosten betragen 1200€ und nicht 2200€! habe ich das richtig verstanden?

Danke und Gruß

Nein.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (bitte verwende die genauen Begriffe, wenn Du unsicher bist - damit kannst Du schon mal alle Quellen wegfiltern, die sich mehr so ungefähr übern Daumen äußern) beträgt 1.000 €. Hier, lies mal § 9a EStG im Original: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html

Dieser Pauschbetrag wird angesetzt, wenn die tatsächlichen Werbungskosten nicht höher sind.

Wenn also die Werbungskosten insgesamt, also alle Werbungskosten zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und nicht nur die Fahrtkosten einzeln betrachtet, z.B. 1.450 € ausmachen (das wird bei 1.200 € Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit ungefähr hinkommen), wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht angesetzt, weil die tatsächlichen Werbungskosten höher sind.

Schöne Grüße

MM

Tausend Dank und Gruß