Pension-Rente

Hallo,

beim Stammtisch sind wir auf die Zeit danach zu sprechen gekommen.
Es soll ja Beamte geben, die erst was gearbeitet haben bevor sie beim öffentlichen Dienst gelandet sind. Der Steitpunkt war, wie sich die Pensionansprüche aus Beamtenlaufbahn und die sich aus der unselbständigen Arbeit erwachsenen Rentenansprüche verrechnen?

Ich meine gelesen zu haben, das die Rentenansprüche immer auf die Beamtenpension angerechnet werden. Wer weiß, wie die Rechtslage ist oder hat einen Link dazu?

PDA

Es ist umgekehrt.Die Rente wird in einem komplizierten Verfahren mit den Versorgungsansprüchen (Pension) des Beamten verrechnet.Vereinfacht ausgedrückt,kann man sagen,die Rente wird voll gezahlt und die Pension nur noch teilweise.Das ganze Verfahren ist aber sehr kompliziert,da hier noch „altes Recht“ der Beamten berücksichtigt werden muss.

Hi,

naja, dann sind wir doch einer Meinung, oder?
Gibbet da was zu lesen/belegen im Netz?

PDA