Hallo,
beim Stammtisch sind wir auf die Zeit danach zu sprechen gekommen.
Es soll ja Beamte geben, die erst was gearbeitet haben bevor sie beim öffentlichen Dienst gelandet sind. Der Steitpunkt war, wie sich die Pensionansprüche aus Beamtenlaufbahn und die sich aus der unselbständigen Arbeit erwachsenen Rentenansprüche verrechnen?
Ich meine gelesen zu haben, das die Rentenansprüche immer auf die Beamtenpension angerechnet werden. Wer weiß, wie die Rechtslage ist oder hat einen Link dazu?
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