Pensionierter Beamter lebt im nicht EU-Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland.Da seine Pension weiterhin in Deutschland zu versteuern ist - wie kann er seine alte Lohnsteuerklasse behalten - kann er noch weeiterhin Krankenkassenbeiträge etc. absetzen
Servus,
wenn die Bedingungen von § 1 Abs 3 EStG erfüllt sind, kann er sich auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen.
Ich habe nicht nachgeschaut, ob sich mit einem solchen Antrag auch Einfluss auf die Lohnsteuerabzugsmerkmale nehmen lässt, oder ob eine Veranlagung Voraussetzung dafür ist, dass er sich auswirkt.
Schöne Grüße
MM