Pensionär und eheschließung

Ich bin 69 Jahre alt (Pensionär), würde gerne meine Partnerin (noch 64 Jahre, bezieht Rente) heiraten. Wird sie dadurch beihilfeberechtigt und hat ggfs. Anspruch auf eine Witwenrente? Wir kennen uns über zwei Jahre.

Hallo,

nach dem Beihilferecht ist der Partner mit Eheschließung
Beihilfe berechtigt sofern das eigene Einkommen nicht mehr als 18000,-€ im Jahr beträgt. Das gilt auch für Altersrente des Partners.
Bei der Pension ist es so wenn die Ehe nach dem 65 Lebensjahr ( was bei Ihnen der Fall ist ) geschlossen wird,gilt dies regelmäßig als Versorgungsehe und der Hinterbliebene erhält keine Pension nach dem Tod des Partners weiter.
Ein Tip im Internet gibt es auf den Seiten der Beihilfe diese Informationen auch schriftlich und die zuständigen Mitarbeiter dort senden einem auch das in schriftlicher Form zu.
Ich hoffe das hat Ihnen etwas geholfen.
Mfg
E.Riehl-Müller

Ich bin 69 Jahre alt (Pensionär), würde gerne meine Partnerin
(noch 64 Jahre, bezieht Rente) heiraten. Wird sie dadurch
beihilfeberechtigt und hat ggfs. Anspruch auf eine
Witwenrente? Wir kennen uns über zwei Jahre.

Hallo.
kurz gesagt wenn die Rente ihre Partnerin mehr als 18000,-€ im Jahr beträgt dann ist sie trotz Heirat nicht Beihilfe berechtigt.
Bei einer Eheschließung nach dem 65 Lebensj.
wie bei Ihnen geht der Versorgungsträger von einer Versorgungsehe aus und es wird keine Pension nach dem Tod an die Hinterbliebene Ehefrau gezahlt.

Ich bin 69 Jahre alt (Pensionär), würde gerne meine Partnerin
(noch 64 Jahre, bezieht Rente) heiraten. Wird sie dadurch
beihilfeberechtigt und hat ggfs. Anspruch auf eine
Witwenrente? Wir kennen uns über zwei Jahre.

Hallo,
grundsätzlich besteht ab Tag der Eheschließung für die Ehefrau ein Beihilfeanspruch. Ob dieser tatsächlich besteht hängt vom Einkommen der Ehefrau ab. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen. Besteht Anspruch auf Beihilfe Bund oder ggf. welche Landesregelung greift?
Müsste ich wissen bevor nähere Angaben möglich.
Grundsätzlich besteht mit der Heirat auch ein Anspruch auf Witwenpension. Es kann allerdings sein, das dieser Anspruch erst nach Ablauf einer gewissen Ehezeit (z.B. 2 Jahre) greift. Empfehlung: Rücksprache mit der Pension zahlenden Stelle
Grüße J.K.

Hallo,
Ihre künftige Ehefrau wird mit der Heirat über Sie beihilfeberechtigt. Allerdings wird diese Beihlfeberechtigung ins Leere laufen, da sie auf Grund des Bezugs einer Rente in der Krankenversicherung der Rentner krankenversichert sein wird und Sachleistungen der Krankenkasse erhält. Sachleistungen sind jedoch nicht beihilfefähit. Beihilfe könnte sie dann ggf. für bestimmte Leistungen (Zuschüsse bei Zahnersatz, Heilpraktiker). Was die Witwenrente anbelangt, bin ich überfragt. Das ist keine Frage zum Beihilferecht. Meine Auskunft bezieht sich zudem auf das Beihilferecht des Bundes.
Viele Grüße
HHH

Ich bin 69 Jahre alt (Pensionär), würde gerne meine Partnerin
(noch 64 Jahre, bezieht Rente) heiraten. Wird sie dadurch
beihilfeberechtigt und hat ggfs. Anspruch auf eine
Witwenrente? Wir kennen uns über zwei Jahre.