Pensionen an Renten angepasst

Hallo,

in einem Leserbrief meiner Lokalzeitung, der sich mit Renten und Pensionen beschäftigt, steht die Aussage „Seit 2003 wurden die Pensionen den Renten angepasst.“

Was meint der Schreiber damit? Renten und Pensionen werden doch auf ganz unterschiedliche Weise berechnet. Pensionäre bekommen einen bestimmten Prozentsatz des zuletzt erreichten Gehalts, und wenn das entsprechende Gehalt eines noch aktiven Beamten steigt, steigt die Pension mit.

In wiefern sind die Pensionen nun den Renten angepasst?

Grüße
Carsten

Das Versorgungsänderungsgesetz 2001 sieht eine Abseknung des Ruhegehalts im Alter um insgesamt 4,33% vor. Die Höchstversorgung wird dadurch von 75% auf 71,75 reduziert. Dies geschieht ab dem 1.1.2003 schrittweise in insgesamt 8 Schritten mittels Anpassungsfaktoren.
Bei jeder allgemeinen Erhöhung der Versorgungsbezüge nach dem 31.12.2002 werden die ruhegaltsfähigen Dienstbezüge durch Anpassungsfaktoren um 0,54166 Prozentpunkte abgesenkt. Nach der 7.und vor der 8. allgemeinen Anpassung der Versorgungsbzüge wird der Versorgungsprozentsatz von 1,875% pro ruhegelatfähigem Dienstjahr auf 1,79375% reduziert, sodass die Höchstversorgung nach 40 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren 71,75% beträgt.
Die Absenkung betrifft aktive wie Ruhestadnsbeamte gleichermaßen.

Hallo Carsten,

auch die Abschläge die es bei Inanspruchnahme einer Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres in der Rentenversicherung und bei Renten wegen Erwerbsminderung gibt wurden in das Beamtenrecht übertragen.

Gruß von TrixiMaus