Hallo!
Kurz zusammengefasst: Weiblich, Pensionsantritt mit 60 möglich, geb jahr nach 1955.
Wie berechnet sich die Steigerung der Pensionshöhe bei späterem Antritt neben der logischen Erhöhung des Ansparbetrags? Wie viel ist möglich?
Früher waren dies ja zusätzlich 4,2% pro 12 Monate, maximal 11,xx%
Wie ist dies mit dem neuen APG? Danke für jede fachliche Auskunft!!! lg