Pensionskasse

Hi Leute,

habe ne allgemeine Frage zur Steuererklärung!!

Einzahlungen in eine Pensionskasse, sind das Sonderausgaben und werden die zu den Versicherungsaufwendungen wie z.B Haftpflicht, Unfall und Lebensversicherungen eingetragen oder muß man ab 2006 die bescheuerte Anlage AV ausfüllen wenn man keinen Zuschuß bekommt?

Vielen Lieben Dank für die Hilfe

Servus,

eine der scharmanten Seiten der Durchführungswege Pensionskasse und Unterstützungskasse ist, dass der „Betroffene“ überhaupt keine eigene Aktivität entwickeln muss, außer dass er dann, wenn die Leistungen zur Auszahlung kommen sollen, diese aktiv selbst beantragen muss.

Wenn die Pensionskasse aus Umwandlung laufender Bezüge gespeist wird, äußert sich dieses schon am um die Beiträge geringer ausgewiesenen Steuerbrutto. Der Steuervorteil ist schon in der Packung mit drin, da muss man bei der Veranlagung nix machen.

Wenn sie aus Zuzahlungen durch den Arbeitgeber gespeist wird, sind diese Beiträge sowieso nicht im Steuerbrutto drin.

Besondere Zulagen gibt es für die Pensionskasse und für die Unterstützungskasse nicht, das ist aber auch nicht notwendig, weil sie für die gesamte Zeit bis zur Auszahlung mit steuerfreien (ergo viel umfangreicheren) Mitteln arbeiten können.

Somit ein selbsterledigender Fall.

Schöne Grüße

MM

Einzahlungen in eine Pensionskasse, sind das Sonderausgaben
und werden die zu den Versicherungsaufwendungen wie z.B

Das kommt darauf an. Wenn es eine betriebliche Altersversorgung ist, die direkt von Deinem Brutto abgezogen wird und vom Arbeitgeber überwiesen wird, dann erschienen diese Beiträge nicht in Deiner Steuererklärung (weil Du dafür keine Steuern gezahlt hast).

Zahlst Du die beiträge selber, weil Du eine frühere betriebliche Altersversorgung übernommen hast, sind die beiträge Vorsorgeaufwendungen.

muß man ab 2006 die bescheuerte Anlage AV ausfüllen wenn man
keinen Zuschuß bekommt?

Die kann man immer ausfüllen, wenn man die selbst gezahlten Beiträge von der Steuer absetzen will. Wie gesagt, man kann, man muß nicht.

Also immer kann man die nicht ausfüllen. Wenn der Vertrag so geschlossen wurde, dass die Beiträge steuerfrei gestellt werden (in der Lohnabrechnung), dann bleiben die Beiträge in der Einkommensteuererklärung außen vor.

Die Anlage AV kann man nur ausfüllen, wenn man eine Bescheinigung der Versicherung bekommen hat. Und diese Bescheinigung wird die Versicherung nicht ausstellen, wenn die Beiträge schon steuerfrei eingezahlt wurden.

Oder anders gesagt: Ausfüllen kann man die Anlage AV schon, aber es ist sinnlos.

Grüße

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