Pensionskasse Betrag auszahlen lassen - ein großer Fehler !

Den gesamten Betrag einer Pensionskasse auszahlen zu lassen ist ein großer Fehler, auch wenn man Rentner ist, denn es wird der Betrag als sonstige Einkommen in der Steuererklärung gebucht,es wird dadurch der persönliche Steuersatz erheblich angehoben, was dann zu kräftigen Steuerzahlungen führt.

Auch die Krankenkasse hält die Hand auf, jeden Monat, zehn Jahre lang, muss der Krankenkassenbeitrag incl. dem Arbeitgeberanteil, nach einer bestimmten Formel, bezahlt werden.
Dabei darf man nicht den erheblichen Betrag der Kirchensteuer vergessen, und natürlich Geld für Pflegevers. und Soli.

Wenn einer, der diesen Beitrag liest etwas weiß, bzw. wenn einer helfen könnte dies alles wieder rückgängig zu machen, insbesondere einen Weg findet die Versicherung zu bewegen den Vertrag auf ein Datum zu setzen vor der Auszahlung und dann eine monatliche Rente überweist, wäre bestimmt jeden geholfen.

Tja, das hängt halt sehr von dem Umständen ab.

Wenn du noch 2 Jahre zu leben hast, hast du von einer Auszahlung mehr, Wirst du 100, hast du von der Rente mehr.
Wenn du auswanderst, fallen die hiesigen Steuern und Belastungen weg. Da muss man sich halt erst informieren, wie das im Ausland dann geregelt ist.

Quatsch mit Soße.

Erzähl doch nicht so einen hanebüchenen Unsinn.

Schöne Grüße

MM

Du hast die Beiträge steuer- und sv-frei eingezahlt? Was meinst du, wann du denn sonst Steuern und Sozialversicherung zahlen musst?
Das ist übrigens eine Information, die gern von Versicherungsvertretern vergessen wird, wenn es um den Abschluss eines solchen Vertrages geht.

Data

Hallo Hobbymann,
ich gehe mal davon aus, dass Du eine betriebliche Altersversorgung nach deutschem Recht hast = Pensionskasse.
Dann empfehle ich Dir mal bei Wikipedia den Artikel unter dem Stichwort „Pensionskasse“ zu studieren. Dort steht drin, was an Versteuerung und Sozialabgaben auf Dich zukommen. Außerdem gibt Dir Deine Pensionskasse bestimmt Auskunft und entsprechende Tipps. So war es bei mir und ich konnte im Vorfeld meiner Verrentung die Weichen richtig stellen (Rente oder Kapitalisierung)
Frohe Ostern
Bernd

Servus,

die Sache mit der nachgelagerten Besteuerung ist recht einfach: Wenn man die einmalige Auszahlung in einem Betrag wählt, kommt man leicht auf 42 % ESt, d.h. ein wichtiger Effekt der Altersversorgung per U-Kasse oder vergleichbare (Du siehst, das Gleichheitszeichen ist überflüssig) ist dann verschenkt.

Ein letzter Anlauf, wenigstens die „Fünftelung“ wegen Zusammenballung von Einkünften in einem Jahr zu erreichen, hat 2016 vor dem BFH keine Gnade gefunden.

Wer die genannte Option wählt, hat damit einen wesentlichen Vorteil solcher Altersversorgungs-Modelle (es gibt noch andere) verschenkt - den, dass die Besteuerung in eine Zeit niedrigerer Einkünfte verlagert wird. Das wird den Beteiligten übrigens gleich bei Abschluss der BAV vorgerechnet.

Eine „bestimmte Formel“ ist beiläufig beim Nachholen der KV- und SV-Beiträge nicht im Spiel. Es geht dabei ganz banal um die Verteilung der einmaligen „Kapital“-Auszahlung auf zehn Jahre, damit die Beitragsbemessungsgrenze nicht so leicht greift.

Kurz: Eine recht einfache Sache, die den Versicherten genau so bereits dargestellt worden ist, als sie die Gehaltsumwandlung ausgesprochen haben - Lohnbestandteile, die über viele Jahre weg steuer- und SV-frei direkt der Pensionskasse zugeflossen sind, werden jetzt, bei Auszahlung, versteuert und verbeitragt. Und wenn es um viel auf einmal geht, ist halt wie immer der ESt-Satz ein bissle höher.

Schöne Grüße

MM