Pensionskasse ./. Direktversicherung

Hallo zusammen!

Also: Ich habe eine Pensionskasse und eine Direktversicherung. Die Direktversicherung läuft seit Ende 2009 und die Pensionskasse schon seit 2004. Aus finanziellen Gründen muss ich jetzt eine der beiden stillegen lassen. Was wäre aus finanzieller Sicht (Steuervorteile, staatliche Förderung etc.) am günstigsten für mich?

Mein Finanzberater rät mir natürlich dazu die Pensionskasse stillegen zu lassen, da diese nicht so gut steuerlich gefördert ist wie die Direktversicherung (allerdings hat er mir die DV ja auch verkauft). Stimmt das?

Kenne mich da leider überhaupt nicht aus…

Danke & Gruß
Lotta

Hallo Lotta,

so wie Du den Fall schilderst, ist die Aussage Deines Verkäufers falsch, weil beide gleich behandelt werden. In diesem Fall vermutest Du richtig, dass er egoistische Motive hat, weil seine Stornohaftungszeit noch nicht abgelaufen ist.

Echte Gründe für Deine Entscheidung sind:
Welceh Rendite wird erwartet (vor/nach Steuern/Kosten)?
Wann geht es mit dem Weiterzahlen weiter?

Ich bezweifele allerdings, dass Du mit der Stilllegung dieser beiden Produkte Dein Netto spürbar erhöhst. Aber dazu bräucht es genauerer Angaben.

Viele Grüße,
Andreas

Hallo zusammen!

Also: Ich habe eine Pensionskasse und eine Direktversicherung.
Die Direktversicherung läuft seit Ende 2009 und die
Pensionskasse schon seit 2004.

Du könntest 2004 eine PK nach §40b EStG (20% Pauschalsteuer) abgeschlossen und 2009 (das ist klar) eine DV nach §3/63 EStG (ohne Steuer und Soz.Vers.beiträge). In diesem Falle ist die steuerliche Situation tatsächlich unterschiedlich.
Was auch möglich ist: Der Vermittler hat z.B. jeweils 100 EUR für den Durchführungsweg PK und DV nach 3/63 abgeschlossen. Dann ist die steuerliche Seite völlig identisch, egal, ob es eine PK oder DV ist!
Um dir etwas helfen zu können: Nenne bitte jeweils die Beiträge und sprich mit deiner Gehaltsbuchhaltung, ob Pauschalsteuer (§ 40b, beim 2004-Vertrag) oder nicht (§3/63).

Gruß cooler

Hallo,

also erstmal sieht das nicht nach einer guten Beratung aus, wenn du ein Jahr nach Abschluss schon wieder kündigen musst.
Und in der Branche gibt es sehr viele schwarze Schafe (insbesondere bei den sog. Strukturvertrieben wie DVAG, Tecis, MLP, AWD etc.).
Die lügen tatsächlich ohne rot zu werden, nur damit ihr Vertrag nicht gekündigt wird. s. cooler ansonsten gibt es steuerlich keinen Unterschied.

Gruß

Hallo,

insbesondere bei den sog. Strukturvertrieben wie DVAG, Tecis, MLP, AWD etc.).

seit wann ist es nicht zu wissen=lügen?
Ach, wo wir schon bei Aufzählungen sind. Wie ist dies Wissen denn bei Banken und Sparkassen?

Und sein wir doch mal ehrlich. Wenn jemand behauptet, er könne in Versicherungen alles, dann ist es wohl ne falsche Aussage.
Jeder hat sein Steckenpferd und seine Stiefkinder!

Und wenn wir schon beim fragen sind, sind in den Verträgen auch Arbeitgeberleistungen mit eingeflossen?

VG René

s. cooler ansonsten gibt es

steuerlich keinen Unterschied.

Nicht ganz! Es muss geklärt werden, ob der 2004er-Vertrag § 40 b oder 3/63 EStG ist. Das wäre dann ein krasser Unterschied zum 2009er (bei §40b)!

Gruß cooler

Danke für die schnellen Antworten!!! Werde versuchen Euch nachfolgend noch mehr Infos zu geben… Also:

Pensionskasse:
AMB Generali Pensionskasse, Rentenversicherung
Beginn der Versicherung: 01.12.2003
Beitrag: € 130/Monat, kein Arbeitgeberzuschuss
müsste lt. meiner Gehaltsabrechnung eine §40b EStG sein (ist pauschal besteuert)

Direktversicherung:
Standard Life, FREELAX DV
Beginn der Versicherung: 01.12.2009
Beitrag: € 224 + € 16 Zuschuss vom Arbeitgeber

Könnt Ihr damit was anfangen?

Eine der beiden muss auf alle Fälle weg oder drastisch gekürzt werden, schon allein weil ich mit beiden weit über den steuerfreien Vorsorgebetrag komme und die DV deshalb letztes Jahr vier Monate voll versteuern musste (worüber mich mein toller MLP-Berater bei Abschluss auch nicht informiert hat, obwohl er wusste das ich bereits einen Penka über € 130 habe)…

aber gut, ich möchte ihm jetzt nicht alle Schuld zuschieben. Hätte mich ja vorher informieren können. Passiert mir auf jeden Fall nicht nochmal :smile: Ich verlange echt nicht viel, nur für’s Alter ordentlich abgesichert zu sein… sonst hätte er echt überhaupt keinen Ärger mit mir… aber ihm scheint’s ja nicht um langfristige Kundenbindung zu gehen - schade eigentlich.

Viele Grüße
Lotta

Hallo,

Direktversicherung:
Standard Life, FREELAX DV
Beginn der Versicherung: 01.12.2009
Beitrag: € 224 + € 16 Zuschuss vom Arbeitgeber

Die würd ich dann mal beitragfrei stellen lassen oder drastisch kürzen!
Wird dem Herrn nicht passen, aber ist in Deiner geschilderten Situation wohl nicht zu ändern!

schon allein weil ich mit beiden weit über den
steuerfreien Vorsorgebetrag komme und die DV deshalb letztes
Jahr vier Monate voll versteuern musste

Thema wäre hier: Falschberatung?

VG René

Nicht ganz! Es muss geklärt werden, ob der 2004er-Vertrag §
40 b oder 3/63 EStG ist. Das wäre dann ein krasser Unterschied
zum 2009er (bei §40b)!

Genau das wollte ich eigentlich mit dem siehe cooler ausdrücken. :wink:
Das hast du nämlich vollkommen recht.

Grüße

seit wann ist es nicht zu wissen=lügen?

zumindest ist es grob fahrlässig, wenn andere Menschen sich auf das nicht vorhandene Wissen verlassen und dann falsch handeln.
Und ist ja großer „Zufall“ dass das angeblich nicht vorhandene Wissen zu einer Entscheidung pro Verkäufer führt…

Ach, wo wir schon bei Aufzählungen sind. Wie ist dies Wissen
denn bei Banken und Sparkassen?

extrem schlecht meistens. Das macht es ja aber nicht besser, wenn andere das auch nicht können.

Und sein wir doch mal ehrlich. Wenn jemand behauptet, er
könne in Versicherungen alles, dann ist es wohl ne falsche
Aussage.

Hmm, also von mir aus nicht alle aktuellen Bedingungen für jede Sparte, aber die grundsätzlichen Dinge (steuerliche Behandlung) sollte man schon draufhaben, wenn man die verkauft. Sonst ist man das Geld nicht wert, was der Kunde zahlt.

Jeder hat sein Steckenpferd und seine Stiefkinder!

Dann sollte man entsprechende Produkte nicht verkaufen oder dem Kunden gegenüber ehrlich sein. Und nicht einfach irgendwelche falschen Behauptungen aufstellen.

Und wenn wir schon beim fragen sind, sind in den Verträgen
auch Arbeitgeberleistungen mit eingeflossen?

?

Sorry, hatte meine Antwort irgendwie falsch gepostet… also nochmal:

Danke für die schnellen Antworten!!! Werde versuchen Euch nachfolgend noch mehr Infos zu geben… Also:

Pensionskasse:
AMB Generali Pensionskasse, Rentenversicherung
Beginn der Versicherung: 01.12.2003
Beitrag: € 130/Monat, kein Arbeitgeberzuschuss
müsste lt. meiner Gehaltsabrechnung eine §40b EStG sein (ist pauschal besteuert)

Direktversicherung:
Standard Life, FREELAX DV
Beginn der Versicherung: 01.12.2009
Beitrag: € 224 + € 16 Zuschuss vom Arbeitgeber

Könnt Ihr damit was anfangen?

Eine der beiden muss auf alle Fälle weg oder drastisch gekürzt werden, schon allein weil ich mit beiden weit über den steuerfreien Vorsorgebetrag komme und die DV deshalb letztes Jahr vier Monate voll versteuern musste (worüber mich mein toller MLP-Berater bei Abschluss auch nicht informiert hat, obwohl er wusste das ich bereits eine Penka über € 130 habe)…

Viele Grüße
Lotta

Merkwürdigkeiten, bitte prüfen!
Hallo nochmal,

AMB Generali Pensionskasse, Rentenversicherung
müsste lt. meiner Gehaltsabrechnung eine §40b EStG sein (ist
pauschal besteuert)

Eine PK ist m.W. nie pauschal versteuert! Überprüfe das nochmal.

Direktversicherung:
Beginn der Versicherung: 01.12.2009

Damit ist klar, dass auch die DV komplett aus dem Brutto bezahlt werden muss/kann. Das ist an sich eine gute Kombination:

Ausnutzung der Steuer- und Versicherungsfreiheit, und Mischung der Anlageformen. Passt also. Dass Du bei MLP spürbar mehr Kosten hast, nun gut, ohne MLP hättest Du vielleicht gar nichts getan.

Eine der beiden muss auf alle Fälle weg oder drastisch
gekürzt werden,

Wie schon unten geschrieben: lass Dir mal die unterschiedlichen Nettoauszahlungen ausrechnen. Je besser Dein Einkommen, desto geringer sollten die Unterschiede ausfallen. Also erhoff Dir mal nicht zu viel!

schon allein weil ich mit beiden weit über den
steuerfreien Vorsorgebetrag komme und die DV deshalb letztes
Jahr vier Monate voll versteuern musste

Da stimmt etwas nicht! Die Vorsorgepauschale hat damit nichts zu tun. Den einzigen „Fehler“ entdecke ich bei der DV. Da müsste ab 2010 ein Beitrag von monatlich 220€ steuer- und abgabenfrei sein.
Und man kann durchaus PK und DV gleichzeitig nutzen.

(worüber mich mein

toller MLP-Berater bei Abschluss auch nicht informiert hat,
obwohl er wusste das ich bereits einen Penka über € 130
habe)…

Ein wichtiger Punkt. MLP spielt sich ja ganz stolz als Makler auf. Wenn also Fehler im Detail (Beitragshöhe) oder im Großen (Bedarfsermittlung) passiert sind, kannst Du u.U. Dein Geld zurückbekommen.

Viele Grüße,
Andreas

Hallo,

so wie Du den Fall schilderst, ist die Aussage Deines
Verkäufers falsch, weil beide gleich behandelt werden.

Genau das ist falsch! §40b und 3/63 haben ne völlig unterschiedliche Besteuerung (2004 ist anscheinend eine pauschal versteuerte PK…das gibt es sehr wohl!)

In

diesem Fall vermutest Du richtig, dass er egoistische Motive
hat, weil seine Stornohaftungszeit noch nicht abgelaufen ist.

Mit Sicherheit auch! Ich würde den 2009er erst einmal unterbrechen und dann weitersehen, wie sich die fin. Entwicklung für mich später darstellt!

Echte Gründe für Deine Entscheidung sind:

Welceh Rendite wird erwartet (vor/nach Steuern/Kosten)?

Spielt keine Rolle, da wir alle keine Glaskugel haben! Ein unschätzbarer Vorteil ist die Steuerfreiheit des 2004ers bei Einmalauszahlung und die (nur) Ertragsanteilversteuerung, wenn die Rente genommen wird (dafür gibt es momentan nicht so hohe Steuervorteile). Die 2004er PK ist auch voll bezahlt!

Wann geht es mit dem Weiterzahlen weiter?

Deshalb den 2009er erst einmal unterbrechen!

Gruß cooler

Vielen Dank, so werde ich es wohl machen :smile: Hatte ich ja eigentlich von Anfang an vor, aber mit seinem Gerede über die steuerliche Benachteiligung der Penka hat er mich total verunsichert…

Aber noch etwas anderes: Er behauptet auch, dass bei einer vorzeitigen Kündigung der Direktversicherung der Rückkaufswert nicht ausgezahlt werden kann, da ja der Arbeitgeberzuschuss und die Steuervergünstigungen mit drin wären. Meiner Meinung nach würde mir aber doch wenigstens mein privater Beitrag (immerhin € 224/Monat) zustehen (nach Abzug der MLP-Kosten natürlich)… stimmt seine Behauptung? Würde mir bei einer Kündigung wirklich keinerlei Rückkaufswert zustehen?