Pensionskasse + Direktversicherung?

Hallo nochmal,

nachdem meine Pensionskassen-Fragen geklärt waren, ist beim Lesen des Artikels „Günstig Lohn investieren“ in Finanztest 11’03 eine neue aufgetaucht.

Dort heißt es:
„Wenig Steuern und Sozialversicherungen zahlen Beschäftigte im Ruhestand nur, wenn sie die Beiträge für die Altersvorsorge aus ihrem versteuerten Lohn aufbringen. Bei Pensionskassen ist das sogar mit Förderung vom Staat möglich.
Zahlen Arbeitnehmer wie Klaus Lenz mehr als 2448 € vom Lohn dort ein, können sie vom nicht geförderten Rest bis zu 1752 € mit 20% pauschal versteuern lassen. Wird der pauschal versteuerte Beitrag aus Sonderzahlungen wie dem Weihnachts- oder Urlaubsgeld finanziert, fallen dafür bis 2008 auch die Sozialabgaben weg.

Kann das wirklich richtig sein? Das hieße ja, ich könnte neben der Pensionskasse auch noch die komplette Förderung in Höhe der Direktversicherung mitnehmen, also zwei Modelle auf einmal nutzen. 204 € monatlich dort einzahlen und von meinem dreizehnten Monatsgehalt 1752 € obendrauf.

So wie ich das verstanden habe, könnte ich dieses meinem Pensionskasse-Vertrag zukommen lassen. Oder müsste ich für die Extrazahlung eine extra Direktversicherung abschließen? Wäre etwas kompliziert zu berechnen, alles in die Pensionskasse zu schieben, denn dann wäre ein Teil (jährlich 2448 €) nachgelagert zu versteuern, während der andere Teil (die anderen 1752 €) bereits versteuert worden ist.

Gruß
Oskar van der Kaalstraat

Auch nochmal hallo,

da haben die tatsächlich Recht. In der Pensionskasse kannst du die beiden Arten der steuerlichen Förderungen miteinander verbinden.

Die sogenannte Riesterförderung könntest du theoretisch dort auch reinfließen lassen. Jetzt frage mich im Moment nicht warum, aber mir hat man gesagt, dies sei jedoch nicht empfehlenswert, sondern besser, einen eigenen Riester-Vertrag zu machen, wenn es für einen in Frage kommt.

Generell mußt du unterscheiden zwischen dem Produkt und der staatlichen Förderung.

Also Produkte sind Pensionskasse, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Riesterrente, Pensionsfonds, Direktzusage.

Staatliche Förderung sind z. B. die Riesterzulage (§10a ESTG), der Pauschalversteuerung bis 1752 Euro (§40b ESTG) und der nachgelagerten Besteuerung (§3 Nr. 63 ESTG).

In der angesprochenen Pensionskasse kannst du alle genannten Förderungen erhalten.

Gruß
Andreas

Hallo nochmal,

nachdem meine Pensionskassen-Fragen geklärt waren, ist beim
Lesen des Artikels „Günstig Lohn investieren“ in Finanztest
11’03 eine neue aufgetaucht.

Dort heißt es:
„Wenig Steuern und Sozialversicherungen zahlen Beschäftigte im
Ruhestand nur, wenn sie die Beiträge für die Altersvorsorge
aus ihrem versteuerten Lohn aufbringen. Bei Pensionskassen ist
das sogar mit Förderung vom Staat möglich.
Zahlen Arbeitnehmer wie Klaus Lenz mehr als 2448 ? vom Lohn
dort ein, können sie vom nicht geförderten Rest bis zu 1752 ?
mit 20% pauschal versteuern lassen. Wird der pauschal
versteuerte Beitrag aus Sonderzahlungen wie dem Weihnachts-
oder Urlaubsgeld finanziert, fallen dafür bis 2008 auch die
Sozialabgaben weg.

Kann das wirklich richtig sein? Das hieße ja, ich könnte neben
der Pensionskasse auch noch die komplette Förderung in Höhe
der Direktversicherung mitnehmen, also zwei Modelle auf einmal
nutzen. 204 ? monatlich dort einzahlen und von meinem
dreizehnten Monatsgehalt 1752 ? obendrauf.

So wie ich das verstanden habe, könnte ich dieses meinem
Pensionskasse-Vertrag zukommen lassen. Oder müsste ich für die
Extrazahlung eine extra Direktversicherung abschließen? Wäre
etwas kompliziert zu berechnen, alles in die Pensionskasse zu
schieben, denn dann wäre ein Teil (jährlich 2448 ?)
nachgelagert zu versteuern, während der andere Teil (die
anderen 1752 ?) bereits versteuert worden ist.

Gruß
Oskar van der Kaalstraat

Hallo allerseits,

aber kann ich nicht auch andere Verträge miteinander kombinieren? Z.b. U-Kasse mit DV?

Gruß
Marco

Hi Marco,

aber kann ich nicht auch andere Verträge miteinander
kombinieren? Z.b. U-Kasse mit DV?

wie ich Andreas verstanden habe,


Generell mußt du unterscheiden zwischen dem Produkt und der
staatlichen Förderung.
Also Produkte sind Pensionskasse, Unterstützungskasse,
Direktversicherung, Riesterrente, Pensionsfonds, Direktzusage.
Staatliche Förderung sind z. B. die Riesterzulage (§10a ESTG), der
Pauschalversteuerung bis 1752 Euro (§40b ESTG) und der nachgelagerten
Besteuerung (§3 Nr. 63 ESTG).

müsste es so sein, wie Du sagst. Denn die Förderungen bestehen dann nebeneinander.

Gruß
Oskar van der Kaalstraat

Hallo Oskar,

es muss so sein, denn ich kann DV und UK machen :smile:

Gruß
Marco

PS: alles andere hätte mich auch gewundert :smile:

Hallo Marco,
das geht.

Mir war wichtig zu zeigen, dass es verschiedene Durchführungswege und verschiedene Arten der staatlichen Förderung gibt.

Kombinationen sind produktübergreifend möglich (wie z.B. Direktversicherung und Pensionskasse).

Kobinationen sind aber auch in einem Produkt möglich, wie z.B. bei der Pensionskasse: nachgelagerte Besteuerung (bis 2448 Euro) und Pauschalversteuerung (darüber bis 1752 Euro).

Andreas

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