Hallo liebe Wissenden,
ich bin mir nicht sicher, glaube aber gehört zu haben, dass es für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte einen einheitlichen Tarifvertrag gibt, der einen Anspruch auf Betriebsrente in Form einer Pensionskasse zusagt.
In welcher Höhe bestehen diese Ansprüche für Vollzeitbeschäftigte und Azubis, sind sie stufenweise nach Betriebszugehörigkeit aufgebaut und ersetzen sie eventuelle Vermögenswirksame Leistungen oder Urlaubsgeld?
Ich habe einen Artikel zum Thema Geltungsbereich gelesen, in dem Stand dass dieser Anspruch auf Arbeitnehmergeförderte!! Geldumwandlung für jede Arzthelferin einheitlich gilt. Ist dann vorausgesetzt, dass er Arbeitgeber einer speziellen Innung oder ähnlichem anghört und dass der Tarifvertrag nicht „hausintern“ nach eigens aufgestellten rechtmäßigkeiten geschlossen ist?
Ich frage danach speziell, weil meine Freundin bei einem Orthopäden in Vollzeit seit über 2 Jahren arbeitet und dieser Orthopäde einen hausinternen Arbeitsvertrag unabhängig von gesetzlich geltenden Tarifen geschlossen hat. Ist das überhaupt rechtens? Und wie sähe ihre Förderungsanspruch speziell aus?
Ich hoffe ich konnte meine Fragen einigermaßen verdeutlichen und freue mich schon auf Eure Antworten.
Beste Grüße
Christian