ein Familienmitglied von mir geht in 5 Monaten in Rente, nun hat ihm sein Versicherer mitgeteilt dass er sich entscheiden muss ob er seine Pensionskasse als monatliche Rente oder als Kapitalabfindung ausgezahlt bekommen möchte.
Da ich mich aber selber nicht wirklich damit auskenne wollte ich mich mal erkundigen wie sich das ganze steuerrechtlich verhält.
Muss man bei monatlicher Rente den Betrag noch versteuern bzw. SV-Beiträge zahlen, wenn ja, welche Prozentsätze wären das dann?
Und wenn man die Kapitalabfindung wählt, wieviel Beträgt der Prozentsatz an Steuern der einem davon abgezogen wird ( evtl. auch SV? ).
Bzw. gibt es so pauschal gesagt eine „Empfehlung“ bis zu welcher Höhe die Kapitalabfindung lukrativer wäre bzw. ab welchem monatlichen Betrag die Rente besser wäre?
Guten Tag Sono,
in diesem Bereich gibt es die aberwitzigsten Klopper. Das fängt schon
damit an, dass die Betroffenen in viel zu vielen Fällen selbst nicht
einmal wissen, was sie da eigentlich an der Hand haben. Ob eine PK in
Wirklichkeit eine PK ist, wissen nur die, die den Vertrag aufgesetzt
haben. Bei den „Versicherten“ steht PK sowohl für PK als auch für
PF als auch für DV als auch für UK oder für eine DZ.
Soviel zur Begriffsverwirrung. Was die Ausgestaltung nun angeht
und insbesondere mit Blick auf eine wie auch immer geartete Steuerpflicht, so ist das ein Thema für einen StB, der sich auf diese Weise locker 300 bis 500 € für eine Prüfung verdienen kann.
Ein Betroffener könnte auch einfach die Adresse angehen, an die
jahrelang Beiträge gezahlt wurden. Von dort kann so eine Auskunft auch
kommen.
Gruß
Günther
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wenn es wirklich eine Pensionskasse ist, gehe ich davon aus, dass es eine nach altem Recht ist, oder? Soweit ich das verstehe wird diese behandelt wie eine Lebensversicherung nach altem Recht, soll heissen:
Nach den Voraussetzungen mindestens 12 Jahre Laufzeit, bis zum 60. Lebensjahr abgeschlosen und das ganze vor dem 01.01.2003 bedeutet, dass die Kapitalabfindung steuerfrei ist.
Eine Rente ist immer steuerpflichtig. Demnach sollte in diesem Falle die Rentenzahlung mit dem Ertragsanteil besteuert werden (§22EStG).
einmal wissen, was sie da eigentlich an der Hand haben. Ob
eine PK in
Wirklichkeit eine PK ist, wissen nur die, die den Vertrag
aufgesetzt
haben. Bei den „Versicherten“ steht PK sowohl für PK als auch
für
PF als auch für DV als auch für UK oder für eine DZ.
Soviel zur Begriffsverwirrung. Was die Ausgestaltung nun
angeht
deine Beiträge sind hintergründig und auch durchaus lehrreich(und das ohne Häme), aber…mich würde mal interessieren, mit welchen chaotischen, exotischen oder wie auch immer gearteten Gesellschaften du es angeblich immer wieder zu tun hast!? Entweder sammelt sich bei dir aller Ramsch Versicherungsdeutschlands oder du übertreibst!
Ich bin über 30 Jahre dabei und bin mit allen einigermaßen bekannten Gesellschaften konfrontiert worden, aber dieses ist mir noch nicht aufgefallen. Zumindestens nicht so, dass ich den Eindruck habe, dass es gang und gäbe wäre (wie du es eigentlich gerne vermitteln willst)!
und insbesondere mit Blick auf eine wie auch immer geartete
Steuerpflicht, so ist das ein Thema für einen StB, der sich
auf diese Weise locker 300 bis 500 € für eine Prüfung
verdienen kann.
„bAV alt“ und „bAV neu“ ist sowohl in der Anspar- wie auch in der Rentenphase relativ einfach - §40b,3/63,19/5,22 EStG sind leicht zu erklären!
einige wichtige Mitteilungen hast du verschwiegen.
Ist das Familienmitglied selbständig oder Gehalts abhängig beschäftigt. Wurden die Prämien versteuert und versichert oder brutto für netto eingezahlt.
Darin unterscheiden sich die Usancen der Auszahlung.
Hallo Cooler,
genau. Richtig. So kann man das sehen. Übertrieben manchmal.
Oder ab und zu. Oder mit Blick auf die überwiegende Mehrzahl
aller Normalfälle vielleicht doch nicht. Sondern eher noch
verharmlosend. Weil ja sonst die ganze Branche über einen herfällt.
Und der Ozean der Versicherten ebenso.
Im vorliegenden Fall ging es nicht um die Gesellschaften.
Da bin ich schon der Ansicht, dass diese zumindest sehr genau wissen,
was da jeweils verkauft wird. Es ging um die Betroffenen, die Versicherten. Und da sehe ich die Dinge seit 10 Jahren völlig anders.
Die Leute haben überwiegend keinen Dunst von den grundlegenden
Zusammenhängen oder Wirkungsweisen gängiger Produkte und schmeißen
die Dinge permanent in Gedanken und Worten durcheinander.
Wenn heute jemand daherkommt und sagt er habe da ein Problem mit
seiner Kapitallebensversicherung, dann heißt das in der Praxis zunächst einmal so gut wie gar nichts. Denn ob der Gute nun eine
KLV hat oder eine Rentenversicherung oder eine Risikopolice oder
irgendeine fondsgestützte Abwegigkeit, das ergibt sich zumeist erst bei Einsicht in die Police.
Nachgerade hanebüchen sind die Zustände in der BAV. Begriffe und
Bedeutungen werden von den zum Großteil ahnungslosen Versicherten
bzw. Versorgten hemmungslos durcheinandergeschmissen. Und das Wenige, das von den Informationsgesprächen hängengeblieben ist, wird nach kurzer Zeit zur Hälfte wieder vergessen.
Auf solch einer Grundlage Fern-Steuerauskünfte zu erteilen, ist mindestens so hanebüchen wie die Zustände auf diesem traurigen Sektor.
Abgesehen davon, dass Steuerauskünfte hier im Forum sowieso eine
haarige Angelegenheit sind.
Gruß
Günther
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