Liebe/-r Experte/-in,
ich habe Ende 2002 durch meinen damaligen Arbeitgeber eine Pensionskasse bei der Allianz abgeschlossen. Die monatlichen Beiträge wurden in Form einer Entgeltumwandlung einbezahlt.
Ende 2006 habe ich meinen damaligen Arbeitgeber gewechselt und seit 2007 zahle ich die Beiträge aus eigener Tasche, ohne Arbeitgeber"zulage".
Basierend auf den mir vorliegenden Unterlagen der Allianz, die u.a. auch eine Rückkaufswertkalkulation mit theoretischen Werten für jedes Versicherungsjahr auflisten, der z.B. im Falle einer Kündigung fällig wird, habe ich die Allianz gebeten, zu berechnen, wie hoch der effektive, aktuelle Rückkaufswert wäre; die Tabelle weist logischerweise nur theoretische Werte aus.
Die Rückantwort der Allianz hat mich etwas erstaunt: man sagte mir, daß die Kalkulation des Rückkaufswertes bzw der Rückkauf ansich nur für den selbstbezahlten Zeitraum, also ab 2007 möglich wäre und der Betrag davor (also zwischen 2002 und 2006) durch eine Kündigung zwar nicht verfällt, aber eben auch nicht zu liquidieren ist.
Ich kann die von der Allianz angeführte Unterscheidung zwischen Zeitraum „Entgeltumwandlung“ und Zeitraum „Selbtszahler“ nicht eroieren und frage mich daher, ob die Argumentation der Allianz insich schlüssig ist.
Ich muss dazu sagen, daß ich bislang nur mit einem Vertreter der Allianz sprach, der mit der Thematik nicht ganz vertraut zu sein schien.
Meine Frage also daher:
ist es richtig, daß man eine Pensionskasse nur für den selbstgezahlten Zeitraum liquidieren kann?
Wenn dem so ist, frage ich mich, wieso explizit die Rückkaufswerttabelle in den Unterlagen vermerkt ist.
P.S.: In den Fußnoten zu der Tabelle ist explizit vermerkt, daß der Rückkaufswert fällig wird, wenn ich die Versicherung kündige.
Zu weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und bedanke mich vorab für Ihre Rückinformation.
MfG
shover24