Pensionskasse kündigen

Hallo

wieder mal geht es um Versicherung. Vor vier Jahren wurde eine Pensionskasse über den Arbeitgeber (Lohnumwandlung) abgeschlossen. Leider reicht der Nettoverdienst nicht aus, so daß diese nun gekündigt werden muß, um mehr in der Tasche zu haben. Nach Durchsicht der Unterlagen (Schock) ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und Arbeitnehmer Versicherter.

Wer kann nun die Versicherung kündigen und wer bekommt den angesparten Rückkaufwert?

Es ist zu erkennen aus den Verträgen, daß es sich hier um eine normale RV mit BU handelt, warum auch immer Pensionskasse dabei steht.

Es wäre schön eine aussagekräftige Antwort hier zu lesen.

Guten Tag DaniDo,

leider haben Sie sich so ziemlich das Komplizierteste ausgesucht,
das es so gibt, um unbedarft vor vier Jahren einen weitreichenden
Vertrag einzugehen.

Wenn Sie jetzt erkennen, dass Sie nicht VN sind, dann haben Ihnen
vor vier Jahren die Leute nicht erklärt, worum es geht. Oder Sie haben es nicht verstanden. Oder Sie meinten, es verstanden zu haben und haben es wieder vergessen.

Wenn Sie aussteigen wollen, geht das nur zu den Ihnen diktierten
Bedingungen, die sich aus Vertrag und Gesetz ergeben. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie eine individuelle Risikoprüfung
bzw. Alternativberatung buchen. Bei der Verbraucherberatung oder beim
spezialisierten Rechtsanwalt. Denn Sie haben keinen 08/15-Hampelvertrag sondern Sie haben zwei Leben-Verträge, die über eine
arbeitnehmerfinanzierte PK laufen. Bewahre, dass das Ganze nicht noch
fondsgestützt an Sie verkauft wurde.
Gruß
Günther

na das hört sich nun gar nicht gut an. Habe ich richtig verstanden, jetzt kann nur über den AG gekündigt werden oder gar nicht?

Siehe Rückantwort auf E-Post; o.w.T.
.

Haben Sie mal die Möglichkeit überprüft, die Versicherung beitragsfrei ruhen zu lassen?
Kündigung ist sicherlich die schlechteste Möglichkeit…

Nach Durchsicht der Unterlagen (Schock) ist der
Arbeitgeber Versicherungsnehmer und Arbeitnehmer Versicherter.

Ist das bei einer betrieblichen Altersversorgung nicht zwingend so, dass der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist?