Hallo,
angenommen man hat eine Pesnionskasse bei der betrieblichen Altersversorgung mit dem Höchstbetrag ( 2148 €).
Warum soll ich dann noch eine Direktversicherung abschließen über € 1.752 die über meinen Arbeitgeber läuft ( so der Vorschlag eines Finanzberaters). Da bringt mir doch nix, oder ?
Hi,
z. B. weil du als sehr gut verdienenden Mensch eine entsprechend hohe „Versorgungslücke“ haben wirst…
Versorgungslücke = Differenz zwischen der gesetzlichen Rente und in etwa 90% deines jetzigen Netto-Gehalts (oder dem, was du im Alter, sprich i. d. R. mit 65 an Geld zu Verfügung haben möchtest).
Gruß Matthias
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Hi,
z. B. weil du als sehr gut verdienenden Mensch eine
entsprechend hohe „Versorgungslücke“ haben wirst…Versorgungslücke = Differenz zwischen der gesetzlichen Rente
und in etwa 90% deines jetzigen Netto-Gehalts (oder dem, was
du im Alter, sprich i. d. R. mit 65 an Geld zu Verfügung haben
möchtest).Gruß Matthias
Hallo,
vielleicht habe ich mih zu unklar ausgrückt. Das ich privat mich zusätzlich absichern soll und muss ist klar. Aber kann ich eine Direktversicherung nach § 40b ESTG abschließen, also Entgeltumwandlung machen und dadurch gefördet werde, wenn ich dies schon mit der Pensionskasse in Höhe von € 2.148.- mache ?
Hallo,
weil Du beides nebeneinander und gleichzeitig machen kannst und weil beide Anlageformen i.d.R. vorteilhafter sind als eine private Anlage aus dem versteuerten Nettoeinkommen.
Wobei Du Dich näachstes Jahr bei der 40b Besteuerung entscheiden mussst wie es für die zukunft laufen soll. Es gibt da zwei Möglichkeiten, die aber schon ausführlich behandelt wurde. lies ein´fach die anderen beiträge zu diesem Thema.
Viele Grüße
Thorulf Müller