Ich habe noch von meinem vorherigen Arbeitgeber 2 Versicherungen , einmal die Pensionskasse und einmal die Direktversicherung. Beide sind inzwischen beitragsfrei und auf meinem Namen überschrieben . Kann ich eine oder beide Versicherungen kündigen mit auszahlung des Rückkaufwertes ? Ein Verlust ist mir bewußt.
Anscheinend weiss daß niemand so genau hier ,wäre aber für mich wichtig wenn es jemand wirklich weiss wie sowas läuft.Wenn 5 Leute schreiben " klar geht das" und die anderen 5 " nein geht nicht " bringt mir das leider auch nicht viel. Also wer weiss wirklich Bescheid ???
Für betriebliche Entgeltumwandlung gilt gemäß § 3 BetrAVG ein Abfindungsverbot.
Der Anspruch des AN auf Rente oder Kapital sind bis zum Beginn der Altersrente in der Regel ab 60 Jahre unverfallbar und können nur unter wenigen Voraussetzungen abgefunden werden. Zum Beispiel wenn die Ansprüche auf Rente oder Kapital sehr geringfügig sind, die Beiträge zur Rentenversicherung erstattet wurden oder die Anwartschaft während eines Insolvenzverfahrens erdient wurde und das Unternehmen liquidiert wurde.
Gruss Lothar Hauschulz
www.anlagesparen.de
Eine Kündigung ist möglich, der Versicherer muss mitspielen.
Hilfreich ist es, wenn man beim Abschluss eines solchen Vertrages auf einen Berater setzt, mit dem man über viele Jahre vertrauensvoll zusammen arbeiten will. Der steht in solchen Situationen dann zur Seite. Andernfalls ist man in solch einer Situation dann später auf Aussagen im Internet angewiesen oder auf Hilfe von anderer Seite, die mit neuen Kosten verbunden ist.
Hallo,
das geht nicht, da die Verwendung ausschließlich für die Altersversorgung steht.
Ausnahme, Dein alter Arbeitgeber stimmt zu.
Liebe Grüße
Andreas Wurscher