Hallo,
ich habe 2001 eine Pensionskasse abgeschlossen, damals zahlte mein Arbeitgeber die Hälfte, und ich die Hälfte der Beitrage in die Pensionskasse ein.
Ich bin seit 2006 selbständig, und habe daher die Pensionskasse beitragsfrei stellen lassen.
Ich möchte diese jetzt vorzeitig beenden, und mir den Betrag auszahlen lassen, laut der Versicherung kann man eine Pensionskasse nicht vorzeitig beenden.
Stimmt das so, oder gibt es doch eine Möglichkeit, da ich jetzt ja selbständig bin (nicht sozialversicherungspflichtig), und nicht mehr wie bei Abschluss der Versicherung Arbeitnehmer?