Hallo zusammen,
Ist es möglich, eine als Kapitalabfindung ausgezahlte Leistung aus einer Pensionskasse, die nur vom Arbeitnehmer beitrags- und steuermindernd finanziert wurde, bei der Einkommensteuer auf mehrere Jahre zu verteilen. Bei einer vollen Versteuerung in einem Jahr würde sich eine Steuernachzahlung ergeben, die weit über der Steuereinsparung in der Einzahlungsphase liegt.
Gibt es besondere Regelungen für Verträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden?
nach meinen Unterlagen gab es bei Verträgen (Pensionskasse) vor 2005 folgende Anlagemöglichkeiten:
Lohnversteuerung des Aufwandes
1.) Steuerfrei bis zu 4 % der BBG (Beitragsbemessungsgrenze) (§ 3 Nr. 63 EStG)
2.) Pauschalversteuerung bis 1.752 p.a.(§ 40 b EStG) sofern steuerfreier Betrag überschritten wird
Besteuerung der Leistung
zu 1) nachgelagerte Besteuerung ohne Freibeträge (§ 22 Nr. 5 EStG)
evt. Pauschbetrag (§9a Nr. 3 EStG) und
Altersentlastungsbetrag (§24a EStG)
zu 2) Kapitalleistung in der regel steuerfrei;
Rentenleistung nur mit niedrigem Ertragsanteil steuerpflichtig
(§22 Nr. 1 EStG)
Bei Kapitalleistungen, die eine Vergütung von mehreren Jahren darstellen und diese zusammengeballt zufließen lassen ist die Anwendung der so genannten Fünftelregelung zur Minderung der Steuerprogression möglich (siehe hierzu § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG i.V.m.§ 34 Abs. 1 EStG).