Pensionskassenbeiträge aus dem Netto - wo eintragen in der Einkommensteuererklärung?

Hallo zusammen,

nachdem ich fast verzweifle, hoffe ich, dass mir hier jemand helfen kann. Ich versuche mich gerade an der Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmer) für 2012-2015 ;o)

Ich habe keine Ahnung, wo ich meine monatlichen Arbeitnehmer-Beiträge als Vorsorgeaufwendung angeben muss, damit sie wirksam werden.

Wichtig: Sie werden von meinem Nettoeinkommen abgezogen!

Ich habe sie erstmal in die Anlage Vorsorgeaufwendungen, Zeile 52 geschrieben, allerdings haben sie dort null erleichternden Effekt auf den Steuerbetrag… kann es sein, dass dieses Feld für Pensionskasse aus dem Bruttoeinkommen gedacht ist?

ich bin mir ziemlich sicher, dass in den Jahren zuvor die Pensionskassenaufwendungen einen für mich positiven Effekt hatten…

Ich würde mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann…

beste Grüße
Jana

Servus,

es kann gut sein, dass der Höchstbetrag für Sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch andere Versicherungen erreicht ist, dann kann man noch beliebig viel mehr erklären, ohne dass sich an der festzusetzenden ESt was ändert. Dazu bräuchte man die gesamte Berechnung und nicht nur die letzte Zahl in Bausch und Bogen, dann ließe sich dazu was sagen.

Der Effekt, der Pensionskassen trotz allem interessant machen kann, ergibt sich nur, wenn diese aus („Brutto-“)Gehaltsumwandlung bedient werden. Ich frage mich eh, warum die Beiträge aus Deinem Netto abgezogen werden - das ist doch für den Arbeitgeber gesprungen wie gehupft, und für Dich bringt es nur Nachteile.

Schöne Grüße

MM

– Übrigens: Bist Du eigentlich sicher, dass der Betrag aus Deinem „Netto“ abgezogen wird? Eine ganz gewöhnliche Gehaltsumwandlung, bei der Du nichts weiter erklären musst, weil die Steuer- und SV-Entlastung schon vorher stattgefunden hat, liegt vor, wenn Du den Beitrag oben in der Gehaltsabrechnung einmal negativ (Verringerung des Steuer- und SV-pflichtigen Bruttolohns) und einmal positiv (Ausweis des steuer- und SV-freien umgewandelten Gehaltsteiles) stehen hast und dann ganz unten nochmal von der Nettoauszahlung abgezogen, weil der Beitrag nicht an Dich, sondern an die Pensionskasse überwiesen wird.

Wenn die Abrechnungen so aussehen, brauchst Du nichts weiter zu tun, das geht dann alles seinen Gang wie es soll.

Schöne Grüße

MM