Pensionsrückstellungen

Hallo,

bisher war ich der - offensichtlich irrigen - Meinung, dass Pensionsrückstellungen über die Aufwandsposition „Zuführung zu Pensionsrückstellungen“ gespeist werden.

Im Zuge einer JA-Analyse (nach BilMoG) bin ich über die Position „Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen“ (TEUR 24 im konkreten Fall) gestossen und habe bei der Recherche feststellen müssen, dass es auch eine entsprechende Zinsertragsposition im Kontenrahmen gibt.

Mir stellt sich die Frage, wie es zu Zinsaufwendungen oder -erträgen genau kommt (am besten wäre der Buchungssatz).

Im übrigen ist mir im gleichen Jahresabschluß aufgefallen, dass die Pensionsrückstellungen um rd. TEUR 88 reduziert wurden (wohl BilMoG-bedingt), aber der entsprechende Ertragsposten in der GuV fehlt. Nach meinem bisherigen Verständnis hätte es eine Position „Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen“ geben müssen. Gemäß Anhang beträgt der nicht bilanzierte Differenzbetrag aus geänderter Bewertung TEUR 111. Die zusätzliche Zuführung zur Pensionsrückstellung aus dem Übergang auf BilMoG wird auf 15 Jahre verteilt und beläuft sich auf jährlich TEUR 7,9. Wieder ein neuer Betrag.

Wer kann mir weiterhelfen?

Schon heute vielen Dank und ein glückliches neues Jahr.

Viele Grüße

Günter

Hallo Günter,

leider habe ich hierzu auch nur begrenzte Kenntnisse,
ich werde aber versuchen, Dir dass mit einfachen Worten
zu erklären.

Seit dem BilMoG müssen Rückstellungen mit einer Laufzeit
von 1 Jahr oder länger, abgezinst werden, d.h. der Rückstellungsbetrag
verringert sich um die Zinsen.

Die Berechnung der Abzinsung erfolgt je nach Laufzeit
über die von der Bundesbank veröffentlichten Zinstabellen.

Zinsertrag ergibt sich daher, weil die ursprüngliche
Höhe der Rückstellung zunächst tatsächlich gebucht wird,
d.h. der Aufwand als Zuführung zu Pensionsrückstellungen.

Ich gehe davon aus, dass Du für jedes Rückstellungskonto
auch ein entsprechendes Aufwandkonto hast. Die Abzinsung
erfolgt dann durch die Buchung Pensionsrückstellungen an
Zinserträge aus Abzinsung. Bei der Auflösung dann natürlich
entsprechend auf das Zinsaufwandkonto. Damit werden die
Aufwendungen und Erträge richtig, d.h. nicht saldiert,
dargestellt.

Wenn Du noch Fragen hierzu hast, schreib mich nochmals an.

Viele Grüße

Joachim

Hallo Joachim,

vielen Dank, jetzt bin ich schon einen Schritt weiter.

Guten Rutsch!

Viele Grüße

Günter

Hallo Güther, frohes Neues Jahr 2012,

sorry, das ich mich erst jetzt melde.
Sag doch mal welche Gesellschaft es ist, sie muss ja sicher die Jahresabschlüsse im Internet (für jeden sichtbar) melden. Dann sehe ich mal mal alles genau an.
Grundsätzlich hast du völlig Recht, so wie du es beschreibst, aber wer was da gelaufen ist.
Schönen Gruss und Gesundheit für 2012
Rainer

Hallo Rainer,
danke für die Antwort.
Ich habe inzwischen anderweitig Informationen zum konkreten Fall - stellt sich etwas komplexer dar - bekommen.
Viele Grüße und alles Gute in 2012
Günter

Hallo Günter.

Manches dauert länger. Bin gerade mit dem eigenen Jahresabschluss fertig geworden.

Zunächst einmal gab es eine Änderung bei der Umstellung nach BilMoG. Die Bewertungsansätze in den Gutachten wurden geändert. Wie üblich nach einem Kompromiss zwischen Fachleuten und Finanzverwaltung.

Allein durch die Neubewertung ergab sich die erste, kaum nachvollziehbare Veränderung, welche jedoch nicht als Zuführung oder Verbrauch auszuweisen war, sondern auf einem Konto „Veränderungen Wertansätze nach BilMoG“, so will ich es einmal nennen, abgebildet wurde und schlichtweg den Saldovortrag korregierte.

Aus den versicherungsmathematischen Gutachten ergeben sich jetzt - neben den bisherigen Angaben zu Verbrauch oder notwendiger Zuführung - noch die Positionen Zinsaufwand und Zinsertrag. Diese werden als a.o. ergebniswirksam gebucht.

Warum Zinsen ? Nach BilMoG sind langfristige Rückstellungen mit dem Gegenwartswert bei Fälligkeit abzuzinsen. Verbrauch sowie Zuführung bewirken jeweils eine Neuberechnung des Gegenwartswertes per 31.12. und somit Zinsaufwand oder Zinsertrag.

Ich hoffe, meine Ausführungen waren zumindest teilweise verständlich.

Grüße
woho

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Viele Grüße

Günter

Hallo Günter,

dass Pensionsrückstellungen abgezinst werden müssen, ist mir auch bekannt. Genauer kann als du es schon weißt, kann ich es aber auch nicht sagen.

Hast du hierauf eine Antwort bekommen? Würde mich auch interessieren!

Und wenn ich schonmal jemandem schreibe, der sich auskennt, kannst du mir mal so ganz salopp das System Urlaubsrückstellungen erklären? Ich verstehe die Logik dahinter einfach nicht.

Danke und Grüße,
Hannes