betriebliche Alterversorung über ein Pensionskasse,
einmalige Kapitalauszahlung ist erfolgt, nun soll die gesamte Summe versteuert werden unter § 22 Nr.5Satz 1 EStG
das bedeutet eine 100% ige versteuerung + 15,9% Krankenversicherungsbeiträge, aufgeteilt auf 10 Jahre
zu verstehen wäre noch der § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe, hierzu würde die Versteuerung zum Ertragsanteil erfolgen.
Hat sich hier etwa die Versicherungsgesellschaft vertan?
Wer kennt sich hier richtig aus, das FA wird wohl auf der Vollbesteuerung bestehen, da so die Papiere ausgestellt sind. Wird das FA die Soz.Vers. Beiträge als Nebenkosten anerkennen?
bitte um Info - Danke im Voraus - maluzo