Pensionsversicherung, einmalige Kapitalauszahlung

betriebliche Alterversorung über ein Pensionskasse,
einmalige Kapitalauszahlung ist erfolgt, nun soll die gesamte Summe versteuert werden unter § 22 Nr.5Satz 1 EStG
das bedeutet eine 100% ige versteuerung + 15,9% Krankenversicherungsbeiträge, aufgeteilt auf 10 Jahre

zu verstehen wäre noch der § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe, hierzu würde die Versteuerung zum Ertragsanteil erfolgen.

Hat sich hier etwa die Versicherungsgesellschaft vertan?

Wer kennt sich hier richtig aus, das FA wird wohl auf der Vollbesteuerung bestehen, da so die Papiere ausgestellt sind. Wird das FA die Soz.Vers. Beiträge als Nebenkosten anerkennen?

bitte um Info - Danke im Voraus - maluzo

das hängt davon ab, ob die eingezahlten Beträge von versteuertem Einkommen (aus dem Netto) gezahlt wurden oder nicht
Dann ist nur der Kapitalertrag zu versteuern.

Sind die Beiträge allerdings aus unversteuertem Brutto eingezahlt wurden so findet hier eine nachträgliche besteuerung statt und dann 100%