Pensionübernachtungen stonieren

Guten Tag,
ich habe am samstag für 11tage eine Pension gebucht, leider habe ich gestern erfahren das mein Vater im Krankenhaus liegt und es ihm sehr schlecht geht .Jetzt kann ich meine gebuchte Pension nicht in Anspruch nehmen,weil ich dringend zu meinem Vater muss.Habe der Pension gestern abgesagt,heute schreiben die per Mail,das wenn die das Zimmer nicht vergeben können,mir es ganz in Rechnung stellen,dürfen die das?Weil auf der Internetseite von denen steht nichts,wieviel man bei Nichtanreise zahlen muss.Weil auf der Internetseite von der Pension steht keine AGB und per mail haben die auch keine AGB geschickt.danke für infos

Guten Abend,

…, dass wenn die das Zimmer nicht vergeben können,mir es ganz in Rechnung stellen, dürfen die das?

Du hattest mit der Reservierung einen Vertrag abgeschlossen. Und wenn du den Vertrag nicht erfüllst, musst du deinem Vertragspartner den Schaden ersetzen, der ihm durch deine Nicht-Erfüllung entstanden ist.
Wenn

  1. er nun behauptet, er hätte Anfragen, die zeitlich zwischen der Reservierung und der Stornierung lagen, deinetwegen zurückweisen müssen und
  2. es ihm nicht gelingt, das Zimmer anderweitig zu vermieten,
    dann hat er Anspruch auf die durch 1. entgangenen Einnahmen.

Weil auf der Internetseite von denen steht nichts,wieviel man bei Nichtanreise zahlen muss. Weil auf der Internetseite von der Pension steht keine AGB und per mail haben die auch keine AGB geschickt.

AGBs sind nicht zwingend erforderlich, um Verträge abzuschließen. AGBs sind zwar hilfreich und zweckmäßig, aber letztlich gilt immer noch das Bürgerliche Gesetzbuch.
Gruß
Karl

danke für deine antwort und wieviel Prozent muss man da zahlen?

Hallo,

danke für deine antwort und wieviel Prozent muss man da
zahlen?

100% - dem Hotelbesitzer sind ja 100% entgangen - alles andere wäre Kulanz.

Gruß
Elke

Hi Elke,

wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, könnte man sich über die eingesparten Frühstücksbrötchen und die eingesparte Wäsche von Bettzeug und Handtüchern wohl schon streiten. Ob der fragliche Wert das Porto für den notwendigen Schriftverkehr übersteigt, sei dahingestellt.

Schöne Grüße

MM

Hi,

der Deutsche Hotel und Gaststättenverband hat eine Empfehlung:
http://www.dehoga-bundesverband.de/home/beherbergung…

*****

…Grundsätzlich ist bei der Reservierung eines Hotelzimmers folgendes zu beachten:

Wird ein Zimmer bestellt und die Reservierung vom Hotel bestätigt, so ist ein sogenannter Gastaufnahmevertrag oder auch Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Die Schriftform ist nicht erforderlich, eine telefonische Bestellung reicht aus.

Der Abschluss des Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der vereinbarten gegenseitigen Verpflichtungen: Die Verpflichtung des Gastwirts ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. Die Verpflichtung des Gastes besteht darin, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.

Der Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln, als jeder andere Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im geschlossenen Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst, also gekündigt werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf Stornierung einer Buchung.

Nimmt der Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, ist er rechtlich verpflichtet, den Preis für das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer zu bezahlen. Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen Erfüllungsanspruch - was häufig übersehen wird. Nicht angefallene Betriebskosten - etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche - können anspruchsmindernd angerechnet werden. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.

Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen

* bei Übernachtung/Frühstück mit pauschal 10 Prozent bis 20 Prozent
* bei Übernachtung/Halbpension mit pauschal 30 Prozent
* bei Übernachtung/Vollpension mit pauschal 40 Prozent vom Übernachtungspreis

regelmäßig als angemessen erachtet…

*****

bye
Rolf

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100% wären aber lt. BGB auch nicht angemessen. Ich gehe mal davon aus, dass Frühstück o.ä. mir angeboten wurde. In diesem Fall muss die nicht erbrachte Verpflegung aus dem Stornopreis raus gerechnet werden - genauso wie Endreinigung, Verbrauchskosten etc. Der Vermieter darf dir ja nur seine tatsächlichen Kosten bzw. tatsächlich entgangene Einnahmen in Rechnung stellen.
Viele Vermieter versuchen es halt auf diese 100%-Masche - getreu dem Motto „Mit jedem Zug kommt ein Dummer“

Ansonsten düfen Stornokosten nur für nicht wieder weiter vermietete Nächte gezahlt werden.

Es wäre aber einmal interessant zu wissen, wie lange vor der geplanten Anreise du storniert hast.

Servus,

100% wären aber lt. BGB auch nicht angemessen.

das ist meine Rede. Ob die eingesparten Aufwendungen jetzt eher 1,45 oder eher 5,00 € ausmachen, hängt vom Einzelfall ab.

Und wenn etwas anderes als Ersatz der Aufwendungen plus entgangenen Gewinns vereinbart ist, z.B. „wenn das reservierte Zimmer nicht in Anspruch genommen wird, und die Stornierung nach 18h des Anreisetages erfolgt, wird der vereinbarte Preis ohne Abzüge fällig“: Dann giltet halt das, was vereinbart ist.

Schöne Grüße

MM

z.B. „wenn das reservierte
Zimmer nicht in Anspruch genommen wird, und die Stornierung
nach 18h des Anreisetages erfolgt, wird der vereinbarte Preis
ohne Abzüge fällig“: Dann giltet halt das, was vereinbart ist.

ja das ist ja auch üblich - ich habe es aber so verstanden, dass hier kurz nach der buchung, also vielleicht noch recht frühzeitig storniert wurde. :wink:

Es wäre aber einmal interessant zu wissen, wie lange vor der
geplanten Anreise du storniert hast.

ich habe donnerstags storniert und die Anreise wäre Samstags gewesen.
Ich habe nur übernachtung gebucht ohne Frühstück usw.
Hatte aber erst für ende November gebucht und dann ca.1woche nach der Buchung den Termin um 5Tage verschoben und telefonisch mitgeteilt.