Per Ebay Verkauf ins Ausland

Liebe Experten,

ein Unternehmer verkauft über Ebay diverse Waren ins Ausland.

Können Sie mir sagen, in welche Länder der Umsatz mit Umsatzsteuer gebucht werden muss und in welche nicht?
Gibt es hier im Netz darüber irgendeine Aufstellung?

Er lieferte unter anderem nach
Frankreich, England, USA, Holland

Nun bin ich unsicher, ob alle Umsätze ohne Umsatzsteuer (Kto. 8200)
gebucht werden müssen oder nicht.

Vielen Dank für Ihre Hilfe im voraus!!!

Lieben Gruss
Anna

hallo,

#8200 (skr 03) ist erstmal grundweg falsch! schon mal den kontenrahmen (aktuellen) durchgeblättert? es gibt dort die nötigen konten zu ausfuhr, ig-lieferung und normalen umsaetzen.

in drittstaaten (nicht deutschland, nicht EU) gehen ausfuhren i.S.d. § 6 i.V.m. § 4 Nr. 1a UStG, dann wenn die ware nur an jemanden ins ausland befördert wird. wer dieser ausländer ist, ist egal. konto in skr03 m.E. #8120.

in eu-staaten, gehen i.G. Lieferung i.S.d. § 6a i.V.m. § 4 Nr. 1b UStG, wenn der abnehmer zudem unternehmer ist. hier muss der empfänger eine USt-ID vorlegen. dann kann steuerfrei geliefert werden. zudem sind weitere formalien nötig (zusammenfassende meldungen ans BfF)… das müsste im skr03 glaube ich #8125 sein…

lieferungen in eu-staaten an private sind nur dann steuerfrei, wenn es um kfz-neufahrzeuge geht, dann sind nochmals weitere voraussetzungen zu prüfen. das wäre wieder ein anderes konto, noch ein paar weiter im skr…

eingehende einarbeitung in das thema umsatzsteuer tut not! buchhaltung von umsätzen ohne kenntnisse des ust-rechts ist fahrlässig und kann zu argen problemen mit dem finanzamt führen.

gruss vom

showbee

Hallo,

noch ein kleiner Zusatz…

Bei Lieferungen an Privatpersonen innerhalb der EU sind die Lieferschwellen der einzelnen Länder zu beachten! Wenn diese überschritten werden, verlagert sich die steuerpflicht in das jeweilige EU-Land. Das bedeutet zusätzlich Steuernummer im EU-Land + Abgabe von USt-Erklärungen im EU-Land, ect.

eingehende einarbeitung in das thema umsatzsteuer tut not!
buchhaltung von umsätzen ohne kenntnisse des ust-rechts ist
fahrlässig und kann zu argen problemen mit dem finanzamt
führen.

Das sehe ich auch so (siehe Problem Lieferschwellen), also bitte dringend in die USt einlesen.

Grüßle Soni

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Bei Lieferungen an Privatpersonen innerhalb der EU sind die
Lieferschwellen der einzelnen Länder zu beachten! Wenn diese
überschritten werden, verlagert sich die steuerpflicht in das
jeweilige EU-Land. Das bedeutet zusätzlich Steuernummer im
EU-Land + Abgabe von USt-Erklärungen im EU-Land, ect.

hallo,

jep. habe die versandregelung des § 3c UStG irgendwie völlig verpennt. gut das immernoch jemand drüber sieht. das letzte mal, dass ich mit der regelung was am hut hatte, war leider in der ausbildung :wink:

aber guter hinweis, hier für den interessierten:

gesetzestext
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ustg_1980/__…

und lieferschwellen
http://www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarken/recht_und…

gruss vom

showbee