hallo,
#8200 (skr 03) ist erstmal grundweg falsch! schon mal den kontenrahmen (aktuellen) durchgeblättert? es gibt dort die nötigen konten zu ausfuhr, ig-lieferung und normalen umsaetzen.
in drittstaaten (nicht deutschland, nicht EU) gehen ausfuhren i.S.d. § 6 i.V.m. § 4 Nr. 1a UStG, dann wenn die ware nur an jemanden ins ausland befördert wird. wer dieser ausländer ist, ist egal. konto in skr03 m.E. #8120.
in eu-staaten, gehen i.G. Lieferung i.S.d. § 6a i.V.m. § 4 Nr. 1b UStG, wenn der abnehmer zudem unternehmer ist. hier muss der empfänger eine USt-ID vorlegen. dann kann steuerfrei geliefert werden. zudem sind weitere formalien nötig (zusammenfassende meldungen ans BfF)… das müsste im skr03 glaube ich #8125 sein…
lieferungen in eu-staaten an private sind nur dann steuerfrei, wenn es um kfz-neufahrzeuge geht, dann sind nochmals weitere voraussetzungen zu prüfen. das wäre wieder ein anderes konto, noch ein paar weiter im skr…
eingehende einarbeitung in das thema umsatzsteuer tut not! buchhaltung von umsätzen ohne kenntnisse des ust-rechts ist fahrlässig und kann zu argen problemen mit dem finanzamt führen.
gruss vom
showbee