Guten Tag.
Die Vereitelung geschieht evtl dann, wenn man das Einschreiben
nicht bei der Post abholt, obgleich man weiß, daß es die
(angekündigte) Kü des AG ist (sein dürfte).
Ohne dir direkt widersprechen zu wollen, halte ich das aber auch formal für eine gar wackelige Kiste: Damit würde ja die Bringschuld des Kündigenden faktisch umgekehrt - und andererseits vermag ich auch die Pflicht im allgemeinen Rechtsverkehr nicht zu erkennen, „jede x-beliebige“ Sendung zunächst einmal anzunehmen (zumal sich bei den Postboten auch immer mehr das Verhalten einzuschleichen scheint, gar nicht erst zu klingeln, bzw. einen Abholzettel in den Kasten zu schmeißen, und gut ist)*.
Gruß Eillicht zu Vensre
*Selbst so erlebt: Onkel Eillicht ist im Garten zugange und kommt nicht binnen 10 Sekunden an die Wohnungstür. Im Briefkasten liegt der bekannte Wisch zwecks Abholung. Onkel Eillicht sieht den Postboten aber noch die Straße hochstiefeln und will sich den Weg sparen, sprich, die Sendung direkt abnehmen. Der Bote bescheidet ihn dahingehend, dass er das Päckchen gar nicht dabei habe …