Per Lüge vom Strafrecht zum Zivilrecht - geht das?

Hallo,

folgendes: lt. Zeitungsbericht ist der unerlaubte Lastschrifteneinzug eine strafrechtliche Angelegenheit (Betrug oder Diebstahl - das weiß ich nicht genau).

Wenn aber der Einzieher eine kleine Lüge hinterherschiebt und behauptet, es bestünde ein telefonisch abgeschlossener, also nicht nachweißbarer, Vertrag und eine entsprechende Rechnung schickt, ist es eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Unabhängig davon, ob der Einziehende zu diesem Vertrag irgendwelche Unterlagen beibringen kann oder nicht, Bzw. das muß dann zivilrechtich geklärt werden.

Wird es da potentiellen Betrügern nicht etwas einfach gemacht? Wer geht schon zivilrechtlich gegen so etwas vor? Und unter diesen Umständen drohen dann ja auch so schnell keine strafrechtlichen Maßnahmen, oder?

Da könnte ja im Prinzip jeder von Jedermanns Konto abheben, eine Rechnung über irgendwelche am besten nicht nachprüfbaren Leistungen schreiben und in einer großen Zahl der Fälle würde das Geld nicht zurückgefordert werden, weil damit ja Anwalts- und Gerichtskosten verbunden wären, die sich nicht jeder leisten kann.

Klar, man kann bis zu 6 Wochen nach einem Einzug das Geld zurückbeordern lassen, aber mal angenommen, es handelt sich um kleine Beträge, die untergehen. Oder man ist längere Zeit in Urlaub, oder man erwartet einfach nicht, dass auf dem Konto groß was passiert und guckt 6 Wochen nicht etc.
Also mir könnte das locker passieren, ohne dass ich es rechtzeitg merke.

Stimmt die Info überhaupt oder hat meine Zeitung mal wieder einen Rappel?

Danke fürs Klügermachen, Anne

Wenn aber der Einzieher eine kleine Lüge hinterherschiebt und
behauptet, es bestünde ein telefonisch abgeschlossener, also
nicht nachweißbarer, Vertrag und eine entsprechende Rechnung
schickt, ist es eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Die Sache ist sowohl straf- als auch zivilrechtlich relevant. Strafrechtlich wäre zu prüfen, ob ein Betrug vorliegt, zivilrechtlich kann die Rückzahlung des Geldes verlangt werden.

Wird es da potentiellen Betrügern nicht etwas einfach gemacht?
Wer geht schon zivilrechtlich gegen so etwas vor?

Na ja, vermutlich so ziemlich jeder, der sein Geld nicht zurückbekommt, nachdem es zu Unrecht abgebucht wurde.

Da könnte ja im Prinzip jeder von Jedermanns Konto abheben,
eine Rechnung über irgendwelche am besten nicht nachprüfbaren
Leistungen schreiben und in einer großen Zahl der Fälle würde
das Geld nicht zurückgefordert werden, weil damit ja Anwalts-
und Gerichtskosten verbunden wären, die sich nicht jeder
leisten kann.

Doch, die kann sich jeder leisten. Entweder hat er genügend Einkommen, oder er bekommt Prozesskostenhilfe.

Levay

Hallo,

„Wenn aber der Einzieher eine kleine Lüge hinterherschiebt und
behauptet, es bestünde ein telefonisch abgeschlossener, also
nicht nachweißbarer, Vertrag und eine entsprechende Rechnung
schickt, ist es eine zivilrechtliche Angelegenheit.“

Die Sache ist sowohl straf- als auch zivilrechtlich relevant. Strafrechtlich wäre zu prüfen, ob ein Betrug vorliegt, zivilrechtlich kann die Rückzahlung des Geldes verlangt werden.

  • heißt das, dass sofort eine strafrechtliche Anzeige möglich ist? Oder ist die erst nach Klärung der zivilrechtlichen Angelegenheiten möglich - so war nämlich meine vorherige Information.

„Wird es da potentiellen Betrügern nicht etwas einfach gemacht?
Wer geht schon zivilrechtlich gegen so etwas vor?“

Na ja, vermutlich so ziemlich jeder, der sein Geld nicht zurückbekommt, nachdem es zu Unrecht abgebucht wurde.

  • naja, wenn es sich um kleinere Beträge handelt, die von vielen Personen eingezogen werden, geht nach meinen Erfahrung kaum jemand dagegen vor (Bekannt wurden mal per Telekomrechnung um ca. 100.- Euro erleichter, über mehrere Monate verteilt - die haben das Einzugsverfahren widerrufen und vortan die unberrechtigten Kosten nicht mehr gezahlt, aber nicht auf Rückzahlung geklagt. Ist ja auch eine Menge Aufwandt. Wer hängt sich das schon gern ans Bein. -

Da könnte ja im Prinzip jeder von Jedermanns Konto abheben,
eine Rechnung über irgendwelche am besten nicht nachprüfbaren
Leistungen schreiben und in einer großen Zahl der Fälle würde
das Geld nicht zurückgefordert werden, weil damit ja Anwalts-
und Gerichtskosten verbunden wären, die sich nicht jeder
leisten kann.

Doch, die kann sich jeder leisten. Entweder hat er genügend Einkommen, oder er bekommt Prozesskostenhilfe.

  • genügend Einkommen - jahaha: Ich habe einmal bei einer fragwürdigen, aber nicht per Lastschrift eingezogenen, Rechnung einen Anwalt eingeschaltet (es ging um ca. 800.- Euro) - der Anwalt war am Ende fast genauso teuer, wie die Rechnung, die ich nicht zahlen mußte.
    Ich habe also statt ca. 800.- Euro nur ca. 700.- gezahlt - toll - für den Anwalt jedenfalls.
    Dazu der ganze Ärger - also ich würde mir das beim nächsten Mal doppelt überlegen.

So einfach ist es denn eben doch nicht mit dem Recht haben und Recht bekommen und nicht zahlen, was man nicht zahlen muß.

Gruß, Anne

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  • heißt das, dass sofort eine strafrechtliche Anzeige möglich
    ist?

Das sowieso und jederzeit.

Oder ist die erst nach Klärung der zivilrechtlichen
Angelegenheiten möglich - so war nämlich meine vorherige
Information.

Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.

  • naja, wenn es sich um kleinere Beträge handelt, die von
    vielen Personen eingezogen werden, geht nach meinen Erfahrung
    kaum jemand dagegen vor

Du hast aber keine Erfahrungen in dieser Hinsicht. Du magst Leute kennen, die nicht dagegen vorgegangen sind, das kann man aber nicht verallgemeinern. Außerdem ist es ja jedem selbst überlassen.

Doch, die kann sich jeder leisten. Entweder hat er genügend
Einkommen, oder er bekommt Prozesskostenhilfe.

  • genügend Einkommen - jahaha: Ich habe einmal bei einer
    fragwürdigen, aber nicht per Lastschrift eingezogenen,
    Rechnung einen Anwalt eingeschaltet (es ging um ca. 800.-
    Euro) - der Anwalt war am Ende fast genauso teuer, wie die
    Rechnung, die ich nicht zahlen mußte.

Das hat doch damit überhaupt nichts zu tun. Vor Gericht trägt der Verlierer die Kosten (§ 91 ZPO), und wer es außerprozessual mit Anwalt tun will, muss eben eine Rechtsgrundlage für den Kostenersatz haben. Beim Vorgehen gegen eine Rechnung gibt es die nicht, aber ich sehe darin kein Problem: Wenn man sicher war, dass die Rechnung falsch ist, hätte man es eben auf eine Klage ankommen lassen müssen. Folge: § 91 ZPO, siehe oben.

Dazu der ganze Ärger - also ich würde mir das beim nächsten
Mal doppelt überlegen.

Ja. Ändert aber auch nix an dem, was ich gesagt habe: Jeder kann sich anwaltlicher Hilfe bedienen, egal ob er arm oder reich ist.

So einfach ist es denn eben doch nicht mit dem Recht haben und
Recht bekommen und nicht zahlen, was man nicht zahlen muß.

Doch. So einfach ist das nämlich schon, was den finanziellen Aspekt angeht. Niemand muss mangels Einkommens rechtsschutzlos bleiben.

Levay
(dem es im Monat 15 Euro wert ist, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, und der darum erst recht kein Problem hat, sich einen Anwalt leisten zu können; es ist eben auch eine Frage der Priorität, wofür man sein Geld ausgibt)

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selber?
Hallo!

Levay
(dem es im Monat 15 Euro wert ist, eine
Rechtsschutzversicherung zu haben, und der darum erst recht
kein Problem hat, sich einen Anwalt leisten zu können; es ist
eben auch eine Frage der Priorität, wofür man sein Geld
ausgibt)

Sowas machste nicht selber?

Gruß
Paul

Was „so was“?

Erstens bin ich kein Rechtsanwalt. Zweitens würde ich, wenn ich einer wäre, ganz spezielle Sachen trotzdem einem Spezialisten überlassen. Abgesehen davon, dass so etwas ja auch Zeit kosten kann, die ich dann womöglich gar nicht habe, wenn ich alles selbst mache. Drittens ist eine Rechtsschutzversicherung mehr als nur die Garantie dafür, sich einen Anwalt leisten zu können. Was ist etwas mit Prozesskosten? Beweisaufnahme mit Gutachter? Da geht es schnell in die tausende Euro. Und was schließlich die PKH angeht: Die garantiert zwar, dass man sich das alles erst mal leisten kann, wer aber den Prozess verliert, muss - mit oder ohne PKH - die Kosten der Gegenseite zahlen. Das alles kann ich mir für 15 Euro im Monat (!) sparen. Klar, viele Leute sagen, das könnten sie sich nicht leisten. Wenn sie aber dann 50 Euro für Zigaretten ausgeben, wird klar: alles eine Frage der Priorität.

Levay

Hallo,

vielen Dank für die Antworten - auch wenn ich nicht wirklich schaluer geworden bin - einige Thesen stimmen denn doch nicht so ganz mit der Realität überein.

Gruß, Anne