Hallo,
folgendes: lt. Zeitungsbericht ist der unerlaubte Lastschrifteneinzug eine strafrechtliche Angelegenheit (Betrug oder Diebstahl - das weiß ich nicht genau).
Wenn aber der Einzieher eine kleine Lüge hinterherschiebt und behauptet, es bestünde ein telefonisch abgeschlossener, also nicht nachweißbarer, Vertrag und eine entsprechende Rechnung schickt, ist es eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Unabhängig davon, ob der Einziehende zu diesem Vertrag irgendwelche Unterlagen beibringen kann oder nicht, Bzw. das muß dann zivilrechtich geklärt werden.
Wird es da potentiellen Betrügern nicht etwas einfach gemacht? Wer geht schon zivilrechtlich gegen so etwas vor? Und unter diesen Umständen drohen dann ja auch so schnell keine strafrechtlichen Maßnahmen, oder?
Da könnte ja im Prinzip jeder von Jedermanns Konto abheben, eine Rechnung über irgendwelche am besten nicht nachprüfbaren Leistungen schreiben und in einer großen Zahl der Fälle würde das Geld nicht zurückgefordert werden, weil damit ja Anwalts- und Gerichtskosten verbunden wären, die sich nicht jeder leisten kann.
Klar, man kann bis zu 6 Wochen nach einem Einzug das Geld zurückbeordern lassen, aber mal angenommen, es handelt sich um kleine Beträge, die untergehen. Oder man ist längere Zeit in Urlaub, oder man erwartet einfach nicht, dass auf dem Konto groß was passiert und guckt 6 Wochen nicht etc.
Also mir könnte das locker passieren, ohne dass ich es rechtzeitg merke.
Stimmt die Info überhaupt oder hat meine Zeitung mal wieder einen Rappel?
Danke fürs Klügermachen, Anne