Per Rechnung Personalkosten anstatt Entnahmen

Folgender Fall:
Kommanditist A schreibt der GmbH & Co. KG für seine erbrachten Leistungen eine Rechnung die als Personalkosten verbucht werden anstatt das Entnahmen verbucht werden.
Wären das nicht eher Fremdbezug von Leitungen und kann man das unter überhaupt unter Personalkosten verbuchen?
Müssen solche Leistungen generell als Entnahmen verbucht werden?
Tips zu Rechtsquellen sind willkommen Danke

Handelsrechtlich sind es Aufwendungen, steuerrechtlich nicht, idR wird dies in einer Überleitungsrechung oder im Rahmen der Gewinnverteilung korrigiert.

Von was reden wir hier, Handelsrecht oder Steuerrecht?

Gruß

Jörg

Guten Tag,

Beiden.
Also Steuerrechtlich wird dies letzendlich alles unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb gerechnet.

Handelsrechtlich würde mich interessieren ob man das unter Peronalkosten in der GuV verrechnen kann oder ob das unter einen anderen Posten fällt.
Danke

variables Kapitalkonto vs. Aufwand
Hi !

Es sind grundsätzlich zwei Verfahren denkbar, wie hier bei Personen(handels)gesellschaften verfahren werden kann. Zum Einen können sämtliche Auszahlungen an die Gesellschafter für

  • Lohn
  • Miete
  • Zinsen
  • Gewinnvorab
    auf das variable Kapitalkonto gebucht werden. Dies führt dann auch in der Handelsbilanz nicht zum Aufwand, man kann sich aber möglicherweise die Erstellung von Sonderbilanzen ersparen.

Wenn aber für die Gesellschafter sowieso schon die Erstellung von Sonderbilanzen (im engeren Sinne) notwendig ist, kann man zum Anderen auch in der Gesamthandsbilanz Aufwand erfassen, weil dann ja in der korrespondierenden Sonderbilanz des Gesellschafters eine Einnahme zu erfassen ist. Im Rahmen der additiven Gewinnermittlung (Addition der Werte aus der Gesamthandsbilanz und den Sonderbilanzen) heben sich der betragsmäßig gleiche Aufwand bei der Gesellschaft und die Einnahme beim Gesellschafter auf.

Grundsätzlich dürfte es also erst einmal ziemlich schnurz sein, welches Verfahren gewählt wird. Lediglich wenn irgendwelche Regelungen auf die Gesamthandsbilanz verweisen, könnte es einen Unterschied machen, welches Buchungsverfahren dann verwendet wird. Die Zahlungen selber können bei Buchung als Aufwand durchaus auch bei den jeweiligen Kostenpositionen (Lohn, Miete, Zins) der Gesamthandsbilanz stehen. Es empfiehlt sich allerdings, hier jeweils separate Konten zu nutzen, um am Jahresende die Abstimmung zu erleichtern.

BARUL76

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