Perfekter Schmuggel?

Hallo Rechtsexperten,

was wuerde geschehen wenn der BGS in einem Zugabteil Drogen in einer Tasche findet, zwei Personen in diesem Zugabteil sitzen und beide aussagen, dass die Tasche dem anderen gehoeren wuerde?

Bei einer Fahrerflucht sieht es so aus, dass niemand bestraft werden kann wenn sich zwei Leute gegenseitig beschuldigen am Steuer gesessen zu haben.

Wie wuerde es im oben genannten Fall aussehen (wenn Fingerabdruecke oder DNS ebenfalls nicht vorhanden sind)?

Gruss

Desperado, der es nicht probieren, aber durchaus wissen moechte

Hi,

was wuerde geschehen wenn der BGS in einem Zugabteil Drogen in
einer Tasche findet, zwei Personen in diesem Zugabteil sitzen
und beide aussagen, dass die Tasche dem anderen gehoeren
wuerde?

was soll schon passieren? Die Behörden werden versuchen den wahren Besitzer / Eigentümer der Tasche zu ermitteln. Wenn das nicht gelingt, wer soll dann bestraft werden? Beide? Einer auf gut Glück?
Eben, es kann dann niemand bestraft werden…

Die Geschichte könnte man sogar dahingehend weiterspinnen, daß nur einer im Abteil sitzt, dieser aber aussagt, daß die Tasche schon vorher im Abteil stand (was ja wahr sein kann). Kann die Tasche dem Fahrgast nicht mit hinreichender Sicherheit zugeordnet werden, kann auch er nicht bestraft werden.

Nur glaube ich nicht, daß es den Behörden wirklich nicht gelingen sollte den wirklichen Besitzer der Tasche zu ermitteln…

Gruß Stefan

Hallo!

was wuerde geschehen wenn der BGS in einem Zugabteil Drogen in
einer Tasche findet, zwei Personen in diesem Zugabteil sitzen
und beide aussagen, dass die Tasche dem anderen gehoeren
wuerde?

Der BGS heißt ja jetzt Bundespolizei, aber sonst änder sich nix…Ganz klar lautet die Antwort: Es passiert nichts.
Allerdings kann ich den Begriff „Perfekter Schmuggel“ nicht ganz nachvollziehen. Was auch immer in der Tasche ist, ist nachher weg. Dann wird man halt nicht bestraft, die Kohle für die Drogen, Zigaretten, Schnaps, Krokodile, Elfenbein oder was auch immer ist aber weg. Ziemlich unperfekt, so ein Schmuggel.

Frank

Hallo Desperado,

was wuerde geschehen wenn der BGS in einem Zugabteil Drogen in
einer Tasche findet, zwei Personen in diesem Zugabteil sitzen
und beide aussagen, dass die Tasche dem anderen gehoeren
wuerde?

Bei einer Fahrerflucht sieht es so aus, dass niemand bestraft
werden kann wenn sich zwei Leute gegenseitig beschuldigen am
Steuer gesessen zu haben.

Wie wuerde es im oben genannten Fall aussehen (wenn
Fingerabdruecke oder DNS ebenfalls nicht vorhanden sind)?

Wenn diese Story bis zum Ende der Untersuchungen aufrechterhalten werden kann, heisst es in „dubio pro reo“, also Freispruch.

Man sollte dies Szenario nur als Hartgesottener und weisser Weste bei relevanten Mengen probieren. Jenseits von 5 g Hasch dürfte die Fahrt erst mal unterbrochen sein. Wenn da im Führungszeugnis noch lustige Jugendsünden im Drogenumfeld (Fahren unter Drogen, Beschaffungskriminalität o.ä.) zu lesen sind, kann es bei einem liebevollen Haftrichter ggf. zum vollen Programm mit U-Haft und Hausdurchsuchung kommen.

Wenn es Spass macht…

Ciao maxet.

Hallo,

na wenn da 2 Leute im Vollschutzanzug im Abteil sitzen,fällt das aber schon auf…*grinz*…
ansonsten ist es aber ein "Klacks anhand von DNA-Spuren bzw. ganz simpel von Körperhaaren im Polizeilabor nachzuweisen,wer die Tasche so in der Hand gehabt hat…:smile:
(um nur eine der Möglichkeiten zu nennen…meistens sind die
Junkis ja noch viel Blöder…+g*…).

mfg