Periodengerechte Gewinnermittlung

Hallo Zusammen,

wahrscheinlich handelt es sich bei mir nur um einen doofen Denkfehler.

Folgendes Beispiel:

Die KG hat von der Firma M. Büroräume umsatzsteuerfrei angemietet.
Die Miete für Dez. 2010 bis März 2011 wurde am 28.12.2010 überwiesen.

Demnach ist erstmal folgender Buchungssatz zu buchen:

Mietaufwand 3.600 an Bank 3.600

Für die bereits in 2010 für 2011 bezahlte Miete muss ich einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden in Höhe von 2.700,- (Korrektur ist wegen periodengerechter Gewinnermittlung notwendig)

Alles klar bis hier hin.

Weitere Fragenstellung:
Welche Auswirkung auf den Gewinn 2010 hat diese notwendige Korrektur?

Lösung:
Gewinnerhöhung um 2.700,00

Warum handelt es sich hier um eine Gewinnerhöhung? Ist dieses lediglich die Auswirkung, weil ich den Betrag ja schon bezahlt habe, dieses eine Gewinnminderung darstellt und dann dadurch, dass ich dieses als aRap buche es dadurch zu einer Gewinnerhöhung kommt? Eigentlich wird ja mein Gewinn gar nicht erhöht, weil ich dadurch ja nicht mehr Geldzufluss habe, wie vorher vorhanden war. Oder müssen diese beiden Vorgänge (buchen des Mietaufwandes und bilden des aRap) getrennt gesehen werden?

Ich hoffe, dass die Frage nicht allzu dämlich war :smile:.

LG

Ersteres.
Der Mietaufwand berücksichtigt auch das Jahr 2011;
und muss um diesen Betrag gekürzt, um den periodengerechten gewinn für 2010 zu erhalten.

Gewinnrechnung ist nicht gleich Zahlungsrechnung für die bertrachtete Periode.

Hallo Sperminator,

danke, aber „erstens“ wurde in meiner Aufgabenstellung bereits von mir erläutert und der Rest beantwortet mir leider nicht meine Frage.

Vielen Dank für den Versuch.

Grüße

Gezahlt sind 3600 in 2010;
diese werden auch als Aufwendungen verbucht.

Auf das Jahr 2010 fallen aber nur 900 an Aufwendungen;
insofern müssen 2700 wieder gewinnerhöhend gebucht werden:

  • 3600 + 2700 = 900

Aufwendungen 2010 900
Aufwendungen 2011 2700

Zahlungen 2010 3600
Zahlungen 2011 0

Die gesamten Zahlungen entsprechen den gesamten aufwendungen;
zur periodengerechten Gewinnermittlung müssen die zahlungen aber
nach einem Rechnungslegungssystem aber auf die verschiedenen Jahre verteilt werden.

Danke für den erneuten Versuche, aber das steht doch wirklich schon in meinem Text!

Konnte meine Frage über ein anderes Forum klären.

Danke.

Entschuldigung,
das wußte ich nicht,
dass es in Deutschland noch ein Forum gibt, wo man Antworten auf solche hochspezifischen Fragen bekommt.

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Moin!

Welche Auswirkung auf den Gewinn 2010 hat diese notwendige
Korrektur?

Lösung:
Gewinnerhöhung um 2.700,00

Stimmt soweit!

Warum handelt es sich hier um eine Gewinnerhöhung? Ist dieses
lediglich die Auswirkung, weil ich den Betrag ja schon bezahlt
habe, dieses eine Gewinnminderung darstellt und dann dadurch,
dass ich dieses als aRap buche es dadurch zu einer
Gewinnerhöhung kommt?

Richtig, und das versuchte dir der andere Kollege mehrfach klarzumachen.

Eigentlich wird ja mein Gewinn gar nicht
erhöht,(…)

Doch weil Ausgabe nicht gleich Aufwand ist oder umgekehrt. Denn nur weil Geld geflossen ist, heißt das nicht, dass dadurch der Gewinn gemindert wird.

Oder müssen diese beiden Vorgänge
(buchen des Mietaufwandes und bilden des aRap) getrennt
gesehen werden?

Richtig! Denn darum geht es ja bei der periodengerechten Gewinnermittlung. Aufwendungen müssen der Periode zugeordnet werden, in die sie gehören. Die Ausgaben für die Miete 2011 haben nix in der Gewinnermittlung für 2010 zu suchen. Noch deutlicher: Diese Ausgaben dürfen den Gewinn 2010 nicht mindern, sondern lediglich den Gewinn 2011. Also müssen die aus der Gewinnermittlung 2010 raus und das eben mit Bildung eines RAPs.

Ich hoffe, dass die Frage nicht allzu dämlich war :smile:

Das nicht, aber wenn du in Ruhe gelesen hättest, was der Kollege schon längst mehrfach versucht hat, dir klar zu machen, wäre alles okay. Denn genau hier ist dein gedanklicher Fehler :wink:

VG
ebib

LG

Hallo!

Richtig, und das versuchte dir der andere Kollege mehrfach
klarzumachen.

Das war ja vor der Antwort dort schon klar und auch von mir erläutert.

Mein Gedankenfehler hier, war, dass ich das alles in einen Buchungssatz, was ja auch nicht falsch ist, gepackt habe.

Mietaufwand
aRap
an
Bank

Und ich hätte mich um dieses nicht kümmern sollen, nach den Thema Abschreibungen. Habe hier zu viel durcheinander gebracht… Ja so ist das leider nun schon mal, wenn man sich auf eine Klausur vorbereiten muss :smile:.

Ich hoffe, dass die Frage nicht allzu dämlich war :smile:

Das nicht, aber wenn du in Ruhe gelesen hättest, was der
Kollege schon längst mehrfach versucht hat, dir klar zu
machen, wäre alles okay. Denn genau hier ist dein gedanklicher
Fehler :wink:

Hast du dir das denn mal richtig durchgelesen? Das stand ja schon alles in meiner Anfrage.

Mir konnte in einem anderen Forum alleine mit dem Satz geholfen werden… Das ich doch mir vorstellen soll den aRap zum Ende des WJ zu buchen…

Deine Antwort wäre in dem Zusammenhang auch hilfreich gewesen.

Grüße

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Servus,

jetzt machst Du mich doch neugierig:

dass ich das alles in einen
Buchungssatz, was ja auch nicht falsch ist, gepackt habe.

Mietaufwand
aRap
an
Bank

Wie heißt in dem von Dir erfundenen System der dreifachen Buchführung die dritte Seite? Soll, Haben und Fool’s Part vielleicht?

Im Ernst jetzt: Du siehst doch schon rein formal an dem von Dir geschriebenen Buchungssatz, dass er nicht richtig sein kann. Entweder, er hieße Mietaufwand an Bank oder ARA an Bank - aber wie willst Du ein drittes Konto in einen Buchungssatz packen, der zwingend immer nur zwei Konten anspricht?

Vergiss jetzt mal die Vereinfachungen, die (Gott seis geklagt, getrommelt und gepfiffen!) für USt- und Vorsteuerbuchungen verwendet werden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Splittbuchung
Hallo Blumepeder,

dass ich das alles in einen
Buchungssatz, was ja auch nicht falsch ist, gepackt habe.

Mietaufwand
aRap
an
Bank

Wie heißt in dem von Dir erfundenen System der dreifachen
Buchführung die dritte Seite? Soll, Haben und Fool’s Part
vielleicht?

Der von mir angewendete Buchungssatz ist eine ganz normale gängige Splittbuchung.
Du kannst mehrere Konten sowohl auf der Soll- als auch auf der Habenseite bedienen. Lediglich muss der Buchungssatz korrekt sein und der Buchungssatz muss aufgehen.
Schon mal handschriftlich Lohn gebucht? Da bedienst du gleichzeitig sogar teilweise 8-10 Konten.

Im Ernst jetzt: Du siehst doch schon rein formal an dem von
Dir geschriebenen Buchungssatz, dass er nicht richtig sein
kann. Entweder, er hieße Mietaufwand an Bank oder ARA an Bank

  • aber wie willst Du ein drittes Konto in einen Buchungssatz
    packen, der zwingend immer nur zwei Konten anspricht?

AUTSCH.

Also wenn ich dieses in einen Buchungssatz packe dann heisst es

Mietaufwand
aRap an Bank

Wenn ich das ganze aber in 2 Buchungssätze packe heisst es.

Mietaufwand an Bank

und

aRap an Mietaufwand

Das aRap-Konto (aktive Rechnungsabgrenzung) wird dann zu Beginn des neuen Geschäftsjahres auch nicht an Bank gebucht sondern wird es über das Mietaufwandkonto wieder aufgelöst

Mietaufwand an aRap

Vergiss jetzt mal die Vereinfachungen, die (Gott seis geklagt,
getrommelt und gepfiffen!) für USt- und Vorsteuerbuchungen
verwendet werden.

Es gibt bei Vermietungen sowohl USt.-freie Mietverträge als auch welche, die diese berücksichtigen. In dem von mir dargestellten Beispiel war dieses in der Regel aber wirklich eine Umsatzsteuerfreie Anmietung.

Grüße an den Blumepeder.

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Eingabezeilen und Buchungssätze
Servus,

jetzt ist klar, warum Du Schwierigkeiten mit der an sich sehr einfachen Buchung einer ARA hast: Du verwechselst Buchungssätze mit Eingabezeilen in einer FiBu-Anwendung.

Ein Buchungssatz besteht immer aus Betrag, dem Konto, das im Soll angesprochen wird und dem Konto, das im Haben angesprochen wird, das ist alles.

Dass es bei der Eingabe in EDV-gestützten Systemen sehr viele Zusammenfassungen von Buchungssätzen (der Begriff „Splittbuchung“ ist nur technisch und eigentlich irreführend, es geht tatsächlich um das Zusammenfassen, nicht um das Aufteilen von Buchungssätzen) gibt, ist zwar praktisch und vereinfacht und beschleunigt die Eingabe. Wenn man dabei aber vergisst, welche Buchungssätze dabei im System erzeugt werden, ist man ziemlich schnell verloren.

Ich beobachte das in der Praxis immer wieder bei Kollegen, die allenfalls in der Berufsschule noch T-Konten gemalt haben, wenn überhaupt.

Schon mal handschriftlich Lohn gebucht?

Oh ja, und zwar lange bevor es die Möglichkeit gab, Datensätze für die Bruttolohnverbuchung aus den Lohnabrechnungssystem ins FiBu-System einzuspielen oder auch nur Listen für die Bruttolohnverbuchung im Lohnabrechnungssystem zu erzeugen. Wenn man das nicht nach Schema F macht, sondern dabei überlegt, was man tut, sieht man, dass die Verbuchung von Lohn und Gehalt auch bloß aus ganz simplen Buchungssätzen zusammengesetzt ist, die ganz genau so aussehen, wie ich beschrieben habe. Das, was auf den Protokollen zur Bruttolohnverbuchung vereinfacht als eine Summe ausgewiesen wird, ist nicht Teil eines einzigen Buchungssatzes, der sich auf zich Konten im Soll und im Haben irgendwie geheimnisvoll verästelt, sondern schlicht die Summe der Soll- oder Habenbeträge von einer ganzen Reihe von einzelnen Buchungssätzen.

Eine hübsche Übung, die ich nicht missen möchte, obwohl heute kein Mensch mehr weiß, was das sein soll, ist übrigens auch die Entwicklung einer HAÜ mit Bleistift und Radiergummi…

Und siehe da:

Da bedienst du

bei jedem einzelnen Buchungssatz

gleichzeitig sogar teilweise ganz genau 8-10 2 - in Worten zwei - Konten.

AUTSCH.

Ist nicht so schlimm. Setz Dich einfach in Ruhe hin und male ein paar T-Konten, nummeriere die Buchungen und schreibe eine Liste der Buchungssätze dazu, dann tuts nicht mehr weh.

Also wenn ich dieses in einen Buchungssatz packe dann heisst
es

Mietaufwand
aRap an Bank

Nein. Das sind 1 1/2 Buchungssätze, die dazu noch verstümmelt sind, weil die Beträge fehlen. Wenn Du Beträge einsetzen würdest, sähest Du sofort, wie viele Buchungssätze sich hinter diesen Eingabezeilen verbergen. Der Aufwand hat darin übrigens überhaupt nichts verloren - wenn Du eine ARA sauber bilden würdest und dabei nicht dem Glauben anhingest, dass das „irgendwas zum Jahresabschluss“ ist, hieße die Bildung einer ARA bloß:

Betrag A per ARA an Bank.

Und deren Auflösung jeweils monatlich:

Betrag B per Aufwand an ARA

Dabei gilt B = 1/N*A, wobei N = die Anzahl der Monate, für die die Zahlung geleistet worden ist. Und gebucht wird dabei ganz unabhängig davon, wann grade mal der Bilanzstichtag oder Stichtag für einen Quartalsabschluss ist. Wenn ich im Januar eine Versicherungsprämie für zwölf Monate zahle, ist von der ARA in der Bilanz genau Nix zu sehen, aber ihre Bildung und Auflösung wirkt sich in jedem einzelnen Monat des Jahres aus.

Was das jetzt hier:

Es gibt bei Vermietungen sowohl USt.-freie Mietverträge als
auch welche, die diese berücksichtigen

mit einer aktiven Rechnungsabgrenzung zu tun haben soll, bleibt mir schleierhaft. Über Optionssätze bei Vermietung diskutiere ich gerne wieder mit Dir, wenn Du mal ein bissel Übung im Buchen teilweise abziehbarer Vorsteuer und der dazugehörigen 15a-Doku hast.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Nabend

Servus,

jetzt ist klar, warum Du Schwierigkeiten mit der an sich sehr
einfachen Buchung einer ARA hast: Du verwechselst
Buchungssätze mit Eingabezeilen in einer FiBu-Anwendung.

Ich habe keine Probleme mit der Buchung eineS aRap!? :smile: War hier auch nie die Frage. Es ging hier um die Gewinnermittlung, bei der lediglich ein Denkfehler bestand, welches du aus dem Sprachverlauf hättest entnehmen können, da wohl mein Köpflein nach einer durchlernten Nacht etwas in Mitleidenschaft gezogen war. Nach ausreichendem Schlaf bin ich aber wieder voll dabei und konnte mir auch die Gewissheit der Richtigkeit meiner letzten Nachricht bei zwei von einander unabhängigen Steuerberatern, einem Bilanzbuchhalter und einem Steuerfachwirt holen, dass ich verdammt richtig liege. Möchte in ein so großes Wissensportal ja nichts falsches schreiben, auch wenn ich mir dabei schon mehr als sicher war.

Ein Buchungssatz besteht immer aus Betrag, dem Konto, das im
Soll angesprochen wird und dem Konto, das im Haben
angesprochen wird, das ist alles.

Ein Buchungssatz kann auch aus mehreren Konten sowohl auf der Sollseite als auch auf der Habenseite bestehen.

Also buche du weiter so, ich nehme mich weiterhin auch komplizierteren Geschäftsvorfällen an.

Ebenfalls kannst du deine versuchten Beleidigungen für dich behalten. Es ging hier um eine andere Frage, als dass was du nun versuchst in eine Diskussion zu führen. Meine Frage wurde woanders und auch bereits hier professionell beantwortet. Dein Beitrag dazu, war weder Thema noch Inhalt der Frage.

Da dieses Thema für mich erledigt ist, ist auch der weitere Gesprächsverlauf für mich mit dir hier beendet.
Ich danke in diesem Zusammenhang für deine äußerst unterhaltsamen Beiträge und wende mich nun weiter meiner Bilanzierungsprüfung zu.

Beste Grüße

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Hiho,

bei der Prüfung nicht vergessen: Erhöhung des Aufwands verringert den Gewinn, Verringerung des Aufwands erhöht den Gewinn.

Dann klappts auch mit den Abgrenzungen.

In diesem Sinne

Dä Blumepeder

Vielen Dank für den Tipp, dass wäre mir sonst dann nachher doch echt noch entfallen.

Hallo,

Mietaufwand
aRap
an
Bank

Wie heißt in dem von Dir erfundenen System der dreifachen
Buchführung die dritte Seite? Soll, Haben und Fool’s Part
vielleicht?

nun ist es schon ein paar Jahre her, daß ich Buchführung (und zwar ganz ohne Unterstützung von FiBu-Programmen) gelernt habe und aus diesem Grunde habe ich eben auch den guten alten Schmolke/Deitermann aus dem Regal gefischt. Dort steht genau dieser zusammengesetzte Buchungssatz für den Geschäftsvorfall:
Mietaufwendungen
Aktive Rechnungsabgrenzung an Bank

So ganz falsch kann also der Vorschlag von Melanie also nicht sein.

Gruß
Christian

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