Im Internet habe ich bei einem Verlag entdeckt, daß dieser weder AGB noch ein Widerrufsrecht aufgeführt hat. Hat ein Verlag andere Rechte oder Verstößt er gegen geltendes Recht (Fernabsatzgesetz, Telemediengesetz o.ä)?
Der Verlag bietet als s.g. „Periodika“ eine regelmäßig erscheinende Broschüre an, die sich mit den aktuellen Zwangsversteigerungen in verschiedenen Regionen der Bundesrepublik beschäftigt.
Welches Widerrufsrecht hat denn ein Kunde, der ein Exemplar von einer solchen Broschüre bestellt (im Internetauftritt des Verlages steht ja nichts darüber!)? Im BGB sind Periodika vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Ist aber der einmalige Kauf einer Broschüre schon von der Rückgabe ausgeschlossen oder erst Folgeexemplare, da der Kunde sich dann wahrscheinlich in einem Vertrag zur regelmäßigen Lieferung dieser Broschüre befindet? Das ist doch sicher mal eine knifflige Frage für unsere Juriste hier im Forum!?
Im Internet habe ich bei einem Verlag entdeckt, daß dieser
weder AGB noch ein Widerrufsrecht aufgeführt hat. Hat ein
Verlag andere Rechte oder Verstößt er gegen geltendes Recht
(Fernabsatzgesetz, Telemediengesetz o.ä)?
Es gibt weder eine Verpflichtung, AGB festzulegen noch über ein Widerrufsrecht zu informieren, das es nicht gibt.
Welches Widerrufsrecht hat denn ein Kunde, der ein Exemplar
von einer solchen Broschüre bestellt (im Internetauftritt des
Verlages steht ja nichts darüber!)?
Keines, denn:
Im BGB sind Periodika vom
Widerrufsrecht ausgeschlossen. Ist aber der einmalige Kauf
einer Broschüre schon von der Rückgabe ausgeschlossen oder
erst Folgeexemplare, da der Kunde sich dann wahrscheinlich in
einem Vertrag zur regelmäßigen Lieferung dieser Broschüre
befindet? Das ist doch sicher mal eine knifflige Frage für
unsere Juriste hier im Forum!?
Sorry, da muss ich Dich enttäuschen. In § 312d Abs. 4 Nr. 3 BGB ist von Zeitungen und Zeitschriften die Rede, nicht von Abos. Und ein Grund fällt mir auch ein, es ist der gleiche wie beim Gemüse: Auch eine einzelne Zeitschrift wäre nach Ablauf einer Widerrufsfrist nur noch Altpapier.