Permanente Ruhestörung!

Hallo,
angenommen vor euerm Schlafzimmer ist ein Balkon, der an den Nachbarbalkon grenzt. Nachbarin solo und partysüchtig; feiert gerne des öfteren - auch unter der Woche - auf dem Balkon bis spät in die Nacht hinein (normale Bettzeit so gegen 4 Uhr).
Nur mal angenommen, mein Mann und ich müssten jeden Tag um 5 und 6 Uhr aufstehen und die Nacht wäre eine Qual! Nicht nur wegen des Lärms, sondern auch weil man bei geschlossenem Fenster schlafen müsste, aufgrund des Zigarettenqualms.
Angenommen, mit Nachbarin (=Tochter des Vermieters) sprechen brächte rein gar nichts, Lärmprotokolle ebenso nicht und ihrem Vater wäre unser Anliegen auch egal…

Was könnte man (noch) tun - in friedlicher Absicht?

Tara

Auch hallo.

angenommen vor euerm Schlafzimmer ist ein Balkon, der an den
Nachbarbalkon grenzt. Nachbarin solo und partysüchtig; feiert
gerne des öfteren - auch unter der Woche - auf dem Balkon bis
spät in die Nacht hinein (normale Bettzeit so gegen 4 Uhr).
Nur mal angenommen, mein Mann und ich müssten jeden Tag um 5
und 6 Uhr aufstehen und die Nacht wäre eine Qual! Nicht nur
wegen des Lärms, sondern auch weil man bei geschlossenem
Fenster schlafen müsste, aufgrund des Zigarettenqualms.
Angenommen, mit Nachbarin (=Tochter des Vermieters) sprechen
brächte rein gar nichts, Lärmprotokolle ebenso nicht und ihrem
Vater wäre unser Anliegen auch egal…

Was könnte man (noch) tun - in friedlicher Absicht?

Da helfen wohl nur noch schwerere Geschütze weiter: entweder der Vermieter (der die Mieterin wg. ihres Verhaltens verwarnen sollte) oder die Polizei (wg. nächtlicher Ruhestörung). Aber hier ein paar evtl. interessante Urteile des BGH zum Thema (obwohl es dort um ‚Höheres‘ geht):
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

HTH
mfg M.L.

***…und ein Thread aus den Tiefen des Archivs***
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Hallo,
angenommen vor euerm Schlafzimmer ist ein Balkon, der an den
Nachbarbalkon grenzt. Nachbarin solo und partysüchtig; feiert
gerne des öfteren - auch unter der Woche - auf dem Balkon bis
spät in die Nacht hinein (normale Bettzeit so gegen 4 Uhr).
Nur mal angenommen, mein Mann und ich müssten jeden Tag um 5
und 6 Uhr aufstehen und die Nacht wäre eine Qual! Nicht nur
wegen des Lärms, sondern auch weil man bei geschlossenem
Fenster schlafen müsste, aufgrund des Zigarettenqualms.
Angenommen, mit Nachbarin (=Tochter des Vermieters) sprechen
brächte rein gar nichts, Lärmprotokolle ebenso nicht und ihrem
Vater wäre unser Anliegen auch egal…

Hallo,
ich hab mal in ähnlicher Situation gewohnt. Die Bewohner unter uns haben sich bei mir über die laute Musik beschwert, ich hab sie dann 2(!) Stockwerke höher zu dem Sohn unserer Vermieter geschickt.

Was könnte man (noch) tun - in friedlicher Absicht?

Da der Typ selbst nicht besonders friedlich war hab ich einfach die Polizeit angerufen. Nachdem sie das 3te mal da waren, haben sie die Anlage mit genommen … Für mich ging das ganz friedlich über die Bühne :smile:
Viel Erfolg
Gruß GF

Hallo,

es helfen hier tatsächlich nur noch die Hinweise, die Markus gegeben hat.

Grüsse Günter

angenommen vor euerm Schlafzimmer ist ein Balkon, der an den
Nachbarbalkon grenzt. Nachbarin solo und partysüchtig; feiert
gerne des öfteren - auch unter der Woche - auf dem Balkon bis
spät in die Nacht hinein (normale Bettzeit so gegen 4 Uhr).
Nur mal angenommen, mein Mann und ich müssten jeden Tag um 5
und 6 Uhr aufstehen und die Nacht wäre eine Qual! Nicht nur
wegen des Lärms, sondern auch weil man bei geschlossenem
Fenster schlafen müsste, aufgrund des Zigarettenqualms.
Angenommen, mit Nachbarin (=Tochter des Vermieters) sprechen
brächte rein gar nichts, Lärmprotokolle ebenso nicht und ihrem
Vater wäre unser Anliegen auch egal…

Was könnte man (noch) tun - in friedlicher Absicht?

Tara

Hallo Tara,

in so einem Fall hilft es wirklich nur noch die Polizei wegen nächtlicher Ruhestörung zu rufen, wie Markus ausführlich beschrieben hat.

Gruß

Phoebe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine Angst haben die Polizei zu rufen
Hi,

die Polizei zu rufen wurde ja schon mehrfach geraten. Wollt bloß noch anmerken, dass ihr da keine Angst haben müsst, es kostet nix, für die Polizei is das Routine. Sie nehmen tatsächlich allgemein spätestens beim 3. Besuch die ganze Anlage mit (für immer, unterliegt als Tatmittel der Einziehung) und schmeissen wenns sein muss alle bis auf den Mieter raus. Sollte der allein weiter Krakelen, fliegt er letztlich selbst raus oder landet in Polizeigewahrsam.
Außerdem kostet die zur Ruhestörung gehörende Anzeige, wenn die Polizei mehrmals auftauchen muss, richtig viel Geld.

Also ruhig mal ausprobieren, bzw. immer wieder. Das nachtbarschaftl. Verhältnis dürfte doch sowieso im A… sein…

Gruß;

ElC.

Hallo,
angenommen vor euerm Schlafzimmer ist ein Balkon, der an den
Nachbarbalkon grenzt. Nachbarin solo und partysüchtig; feiert
gerne des öfteren - auch unter der Woche - auf dem Balkon bis
spät in die Nacht hinein (normale Bettzeit so gegen 4 Uhr).
Nur mal angenommen, mein Mann und ich müssten jeden Tag um 5
und 6 Uhr aufstehen und die Nacht wäre eine Qual! Nicht nur
wegen des Lärms, sondern auch weil man bei geschlossenem
Fenster schlafen müsste, aufgrund des Zigarettenqualms.
Angenommen, mit Nachbarin (=Tochter des Vermieters) sprechen
brächte rein gar nichts, Lärmprotokolle ebenso nicht und ihrem
Vater wäre unser Anliegen auch egal…

Was könnte man (noch) tun - in friedlicher Absicht?

Liebe Tara,

Wir leben in ziemlich ändlichen Verhältnissen seit vier Jahren. Das einzige, was uns bis jetzt geholfen hat, war: ZEUGE zu haben, die Musik mit einem Web-Cam z.B. aufzunehmen und viel, viel Geduld. Die Verantwörtlichen müssten reagieren und ,wenn sie das nicht tun, ist weil sie genau so viel Erziehung haben wie deine Nachbarin.
Wir können dich gut verstehen. Viel Glück.
Grüss,
María