jemand möchte bei einer Filiale der DeutschenPost ein für ihn hinterlegtes Paket abholen. Zur Legitimation möchte die Angestellte am Schalter nicht nur die rote Benachrichtigungskarte haben, sondern auch den Ausweis. nachvollziehbar.
Frage: ist die DeutschePost berechtigt, auch die komplette Seriennummer des Ausweises zu notieren/speichern?
Ich bin im PersAuswG auf den §4 gestoßen, mir aber nicht sicher, wie der ausgelegt werden kann/darf.
Worauf könnte sich der Überwachungsparanoiker berufen, um die Erhebung/Speicherung der SN zu verhindern?
wenn die Speicherung an die Stelle einer Ausweiskopie tritt und nur dem Nachweis dient, dass dieser Ausweis vorgelegen hat, hingegen nicht die Gefahr besteht, dass ein Personenkennziffersystem aufgebaut wird (kann das System nach dieser Nummer durchsucht werden?), dürfte das noch zulässig sein.
Hallo,
war die Sendung vielleicht im Postident-Verfahren? Dann nimmt der Postdienstleister die Daten auf, um sie dem Absender (das sind fast immer Behörden, Banken, die per Gesetz dazu verpflichtet sind die Identität ihrer Kunden festzustellen, oder Mobilfunkanbieter, für die es auch entsprechende Vorschriften gibt) zu übergeben.
Hallo,
war die Sendung vielleicht im Postident-Verfahren? Dann nimmt
der Postdienstleister die Daten auf, um sie dem Absender (das
sind fast immer Behörden, Banken, die per Gesetz dazu
verpflichtet sind die Identität ihrer Kunden festzustellen,
oder Mobilfunkanbieter, für die es auch entsprechende
Vorschriften gibt) zu übergeben.
gut mitgedacht - aber im vorliegenden fiktiven Fall war es ein privat versendetes Paket. Wäre der Empfänger zum Auslieferungszeitpunkt in seiner Wohnung anzutreffen gewesen, hätte eine Unterschrift genügt.
In der Postfiliale wird (komplette!) Ausweisnummer notiert…