Hallo,
ich habe folgenden Fall für euch:
Arbeitnehmer A ist bei der Firma B angestellt. A möchte eine Firma C gründen, will aber bei B angestellt bleiben. Sprich, A möchte neben seinem festen Einkommen, langsam etwas eigenes aufbauen.
Kann A die Firma C als eine Personengesellschaft eröffnen oder gibt es dann Probleme mit B? Ich weiß dass A der FIrma B Bescheid geben muss, wenn er eine weitere Tätigkeit aufnimmt (soweit es vertraglich Festgehalten wurde).
Worauf muss man achten, wenn A eine PersG eröffnen will?
Danke für eure Antworten.
Arbeitnehmer A ist bei der Firma B angestellt. A möchte eine
Firma C gründen, will aber bei B angestellt bleiben. Sprich, A
möchte neben seinem festen Einkommen, langsam etwas eigenes
aufbauen.
Kann A die Firma C als eine Personengesellschaft eröffnen oder
gibt es dann Probleme mit B? Ich weiß dass A der FIrma B
Bescheid geben muss, wenn er eine weitere Tätigkeit aufnimmt
(soweit es vertraglich Festgehalten wurde).
Hallo!
Das sind zwei Themen:
A) A muss in seinen Arbeitsvertrag schauen, was und in welchem Umfang A zusätzlich zur Tätigkeit bei B arbeiten kann.
B) Sollte A gemäß Arbeitsvertrag frei agieren können, dann ist sicher auch eine Personengesellschaft möglich. Wichtig ist in diesem Zusammenhang sicher auch, ob A als Gesellschafter oder/und Geschäftsführer auftreten möchte. Vor der Gründung der PersG kann/sollte sich A beraten lassen.
Ohne weitere Infos wirds hier ggfs. in die falsche Richtung laufen.
Geht es konkreter?
Herzliche Grüßle
Jogi