Hallo,
ich habe folgenden Fall für euch:
Arbeitnehmer A ist bei der Firma B angestellt. A möchte eine Firma C gründen, will aber bei B angestellt bleiben. Sprich, A möchte neben seinem festen Einkommen, langsam etwas eigenes aufbauen.
Kann A die Firma C als eine Personengesellschaft eröffnen oder gibt es dann Probleme mit B? Ich weiß dass A der FIrma B Bescheid geben muss, wenn er eine weitere Tätigkeit aufnimmt (soweit es vertraglich Festgehalten wurde).
Worauf muss man achten, wenn A eine PersG eröffnen will?
Danke für eure Antworten.