Persönliche Ausgrenzung bei Ausbildung?

Hallo

mich würde folgendes interessieren.

Kirliche Kindergärten nehmen zur Ausbildung (Annerkennungsjahr) als Erzieherein nur Bewerber die getauft sind auf.

Bei den Evangelischen Kindergärten darf man auch katholisch getauft sein.

Ich persönlich finde das dies als eine persönliche Ausgrenzung. Nimmt ein Betrieb nur Bewerber mit ein 1 er Zeugniss mag das deren sache sein, aber jemand ausschließen nur weil er nicht getauft ist? Sind dies bessere Menschen? Man sollte als nicht getaufter doch wenigstens Chancen haben.

Ich denke das könnte durchaus Verfassungswidrig sein!

Ich bin gespannt auf eure Tipps, Anregungen und Meinungen

Gruß

Hallo

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_der_Kirchen

Gruß,
LeoLo

Tendenzbetrieb

Hallo

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_der_Kirchen

Ich bin für das:

http://de.wikipedia.org/wiki/Tendenzbetrieb

Gruß

Stefan

Aber, du sagst doch,
dass es dir egal ist, wenn ein Unternehmen nur
Bewerber mit 1-er Zeugnissen nimmt,
aber nicht, wenn sie nur Leute, die getauft sind
anerkennt. Du argumentierst hier, ob nicht getaufte Menschen
weniger menschen seien, als getaufte.
Aber man muss sich dann auch fragen, ob Bewerber, die
kein 1-er Zeugniss haben, weniger Menschen sind?
Denk doch mal.