Hallo
mich würde folgendes interessieren.
Kirliche Kindergärten nehmen zur Ausbildung (Annerkennungsjahr) als Erzieherein nur Bewerber die getauft sind auf.
Bei den Evangelischen Kindergärten darf man auch katholisch getauft sein.
Ich persönlich finde das dies als eine persönliche Ausgrenzung. Nimmt ein Betrieb nur Bewerber mit ein 1 er Zeugniss mag das deren sache sein, aber jemand ausschließen nur weil er nicht getauft ist? Sind dies bessere Menschen? Man sollte als nicht getaufter doch wenigstens Chancen haben.
Ich denke das könnte durchaus Verfassungswidrig sein!
Ich bin gespannt auf eure Tipps, Anregungen und Meinungen
Gruß