persönliche Dokumente vorenthalten, erlaubt?

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Ich habe zur Kenntnis genommen das mein Vater persönliche Dokumente (1-2Jahre alt) von mir besitzt.
Es handelt sich hierbei um ärztl. Atteste mit Diagnose, mehrere ärztl. Überweisungsscheine, Unterlagen von der Rentenversicherung, usw.

Auf diesen stehen immer mein Name u. Adresse drauf, nur habe ich das Problem das er mir meine Dokumente nach mehrmaliger Aufforderung nicht aushändigen will.
Zum damaligen Zeitpunkt habe ich nicht gut darauf geachtet wo diese Unterlagen landen oder dachte, das ich sie auf Anfrage sofort ausgehändigt bekomme.
Doch ärztliche und finanzielle Informationen sind solche, die ich in diesem Umfang nicht mit meinem Vater teilen möchte.

Zum Verständnis: Ich bin 22 Jahre alt, wohne noch bei meinem Vater und wie aus der genannten Situation zu erkennen ist: Es läuft Zuhause nicht immer einvernehmlich.
-Also meine Frage-
Ist das Recht/ der Datenschutz auf meiner Seite? „Darf der das?“

Vielen Dank
omega

Hallo Omega,

Ihre Anfrage betrifft zwar das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht aber den Datenschutz, da das BDSG für familiäre Datenverarbeitung nicht anwendbar.

Eine Herausgabe der Dokumente können Sie vermutlich auf zivilrechtlicher Ebene einklagen, hierzu sollten Sie allerdings einen Anwalt Ihres Vertrauens kontaktieren. Inwieweit die Einvernahme bzw. die Nichtherausgabe der Dokumente auch einen Straftatsbestand darstellt, kann Ihnen ein Anwalt, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft sicher beantworten.

Freundliche Grüße,

Werner Hülsmann

P.S.: Ich würde mir an Ihrer Stelle - wenn eine eigenen Wohnung nicht in Frage kommt - ein Postfach zulegen.

Das ist ersichtlich, dass es nicht so ganz harmonisch zugeht :smile:

Juristen hätten jetzt sicherlich ein paar Paragraphen zur Hand, aber auch für jeden Laien (außer gewisse Väter) liegt eigentlich auf derselben, dass er keine Rechtsgrundlage für das Verweigern der Herausgabe hat. Papa hat offenbar nicht mitbekommen, dass die ErziehungsBERECHTIGUNG vor 4 Jahren endete.
Da du vermutlich nicht vor Gericht ziehen möchtest, sondern eher deinem Vater sachlich darlegen möchtest, dass er sich unrecht verhält, würde ich mal folgende Stichworte nachlesen (www.gesetze-im-internet.de):

  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Unterschlagung (geringwertige Sache, Angehöriger)
  • Bundesdatenschutzgesetz (allerdings fokussiert sich das meines Wissens mehr auf die elektronische Speicherung von Daten und die Rechte der Betroffenen)

Und sollte es doch eskaliert werden müssen, würde ich eine Anwältin oder Beratungsstelle eines Gerichts fragen - und mir eine eigene Wohnung suchen :wink:

Viel Erfolg
wünscht eine Tochter eines starrköpfigen Vaters

Hi,
1.)

  • Das Postgeheimnis ist ein grundrechtlich durch Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes geschütztes Geheimnis; strafrechtlich ist seine Verletzung durch § 206 des Strafgesetzbuchs (StGB) sanktioniert.
    Nach der Legaldefinition der §§ 39 Absatz 1 Postgesetz, 206 Absatz 5 Satz 1 StGB unterliegen dem Postgeheimnis die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter (natürlicher oder juristischer) Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. Damit ist der Schutzbereich sachlich weiter sowie zeitlich bzw. prozessual enger gefasst als der des Briefgeheimnisses, von dem es abzugrenzen ist: Während das Briefgeheimnis alle schriftlichen Mitteilungen zwischen Absender und individuellem Empfänger schützt, umfasst das Postgeheimnis alle von der Post übermittelten Sendungen, jedoch nur in dem Zeitraum von der Aufgabe der Sendung bei der Post bis zu ihrer Auslieferung an den Empfänger.

  • §§ 94, 99 Strafprozessordnung (StPO), wonach sich die Zulässigkeit der Beschlagnahme von Briefen und Postsendungen richtet (Nur ein Richter darf verschlossene Postsendungen öffnen, § 100 Absatz 3 Satz 4 StPO.)
    §§ 100a-b, 100g-i StPO, wonach sich die Zulässigkeit der Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs richtet.

siehe auch Wikipedia Artikel „Postgeheimnis“

2.) Der Rest also andere Dokumente die er dir vorenthält fallen unters Datenschutzgesetz.
Du hast definitiv ein Recht auf diese Dokumente und du kannst sie einfordern.

Ich empfehle Dir aber eher sie dir einfach zu nehmen,
damit bekommst du sie zumindest eher und mit weniger Nervenaufwand.

lg

Kann jetzt auf rechtlicher Sicht keine garantierte Auskunft geben. Aber aus meiner Sicht, der sich mit Datenschutz ein wenig auseinandergesetzt hat. Ist es klar das die Daten nur dir gehören und du darüber bestimmen kannst was mit diesen geschieht, du kannst diese Daten selbstverständlich auch nochmal bei deinem Arzt anfordern. Allerdings, wenn es vor deinem 18. war kann ich nichts darüber aussagen, da kann es sein das dein gesetzl. Vormund darüber die rechte hatte. keine Ahnung in diesem Bezug.

Verzeih, die Anfrage blieb liegen…
ist sie noch aktuell?
ist weniger eine Frage des Datenschutzes, sondern des Eigentumsrechtes. Sollte dein vater deine Post öfnen, wäre dies sogar uU strafrechtlich relevant.
bei Familienstreitigkeiten empfehle ich eher einen Mediator (Streitschlichter), dann ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass man sich hinterher noch in die Augen sehen kann.