Persönliche E-Mails veröffentlichen

Person A schickt Person B, einem verbeamteter Lehrkörper, eine E-Mail mit Informationen zu einer Gruppenarbeit. Person B schickt darauf hin eine E-Mail mit Kritik zurück. Person A antwortet und wiederlegt die Kritik. Nun ist anscheind bei Person A oder B etwas schiefgelaufen, sodass eine E-Mail mit dem finalen Ergebnis der Arbeit nicht ankam. Person B (immer noch der Lehrkörper), welcher die Gruppenarbeiten regelmäßig öffentlich ins Internet stellt*, stellt nun eine Kommentarseite online in der er teilweiße unsachgemäß und wahrheitslos die Gruppenarbeit und deren Verfasser kritisiert. Bei allen Vorgängen wurden jedoch keine Namen genannt, sondern diese durch XXXXX oder „Person 1“, „Person 2“, „Person 3“ ersetzt.

Fragen: 1. Darf Person B einfach so persönliche E-Mails ohne Einwilligung von Person A veröffentlichen.
2. (zu *): Darf Person B die Arbeit überhaupt ohne Einverständniss online stellen?

Danke & ein schönes Wochenende =)

Person A schickt Person B, einem verbeamteter Lehrkörper, eine
E-Mail mit Informationen zu einer Gruppenarbeit. Person B
schickt darauf hin eine E-Mail mit Kritik zurück. Person A
antwortet und wiederlegt die Kritik. Nun ist anscheind bei
Person A oder B etwas schiefgelaufen, sodass eine E-Mail mit
dem finalen Ergebnis der Arbeit nicht ankam. Person B (immer
noch der Lehrkörper), welcher die Gruppenarbeiten regelmäßig
öffentlich ins Internet stellt*, stellt nun eine
Kommentarseite online in der er teilweiße unsachgemäß und
wahrheitslos die Gruppenarbeit und deren Verfasser kritisiert.
Bei allen Vorgängen wurden jedoch keine Namen genannt, sondern
diese durch XXXXX oder „Person 1“, „Person 2“, „Person 3“
ersetzt.

Fragen: 1. Darf Person B einfach so persönliche E-Mails ohne
Einwilligung von Person A veröffentlichen.

Warum sollte er es nicht dürfen? Solange es sich nicht um ein künstlerisches Werk mit urheberrechtlichem Schutz handelt oder er keinen Vertrag unterzeichnet hat, dass er es nicht macht …

  1. (zu *): Darf Person B die Arbeit überhaupt ohne
    Einverständniss online stellen?

Die Arbeit als Aufgabe darf er online stellen, nicht persönlich identifizierbare Antworten sicherlich auch.

Wie wäre es, das direkte Gespräch mit B zu suchen?

Danke für die Antworten =)

Wie wäre es, das direkte Gespräch mit B zu suchen?

Mehrfach versucht, jedoch hat B „leider nie Zeit“ und geht auf persönliche Anfragen hierzu nie ein, sondern stellt stillschweigend eine Kommentarseite online.