Hallo,
im Brett „Mathe“ war mal die Diskussion, ob es sich lohnt, mit 60 statt 65 in Rente zu gehen (wenn es formal möglich ist). Dabei wurde ausgerechnet, daß man ca. 88 Jahre alt werden müsse, um den Geldwert der Jahre 60-65 Jahre aufzuzehren (wenn die persönlichen Entgeltpunkte während dieser Zeit gleich bleiben). Dabei wurde auch darauf hingewiesen, daß die persönlichen Entgeltpunkte nie sinken können, sondern nur steigen.
Meine persönlichen Entgeltpunkte haben sich in der Zeit von Nov. 2003 bis Juli 2007 um 1,4636 Punkte verringert!!! (Wohne in Frankreich und es hat sonst keine Bewegungen auf dem deutschen Rentenkonto gegeben) Laut Rentenauskunft wurden 2003 die ersten 3 (Lehr-)Jahre mit Entgelten pauschal als Berufsausbildung berücksichtigt. Diese Vorschrift wurde zwischenzeitlich gestrichen.
Auch aus diesem Grund (ungeahnte Gesetzesänderungen) ist es wohl sinnvoll, die Rente so frühzeitig wie möglich zu beantragen, denn einmal erworbener Anspruch geht ja wohl hoffentlich auch in Zukunft nicht verloren.
Da dieses keine Frage ist, hoffe ich, daß der Beitrag hier erhalten bleibt.
LG
Fritz
Hallo Fritz!
Du sprichst in Deinem Beitrag mehrere „Probleme“ bzw. Faktoren an, Rentenreformen, Rentenberechnung, vorzeitige Inanspruchnahme und dazu kommen noch ein paar mehr, wenn man es ausführlich behandeln möchte.
Ich versuch’s mal in aller Kürze:
Eine einmal gewährte Rente kann sich grundsätzlich nicht mehr verringern, da die Rentenreformen sich auf laufende Rentenzahlungen - so war es zumindest bei den bisherigen Reformen - nicht auswirken. Soweit liegst Du richtig.
Aber Du darfst nicht vergessen, dass man bei einem Rentenbezug ab dem 60. Lebensjahr statt dem 65. Lebensjahr eine Kürzung von bis zu 18 % hinnehmen muss. Das ist schon ein Batzen.
Des Weiteren gab es bei jeder Rentenreform Übergangsregelungen, um einen gewissen Besitzschutz zu gewährleisten. D.h. die neuen Regelungen galten erst für einen Personenkreis, der in etwas entferntester Zukunft in Rente geht; für die anderen wurden Übergangsregelungen geschaffen, welche die „Reformhärten“ abschmälern und daher nicht „mit voller Wucht treffen“. Auch das sollte man berücksichtigen.
Die Entscheidung, ob man ab dem 60. Lebensjahr und dann mit evtl. 18 % weniger an Rente in Rente geht, sollte man wirklich unter mehreren Umständen abschätzen; das ist auch je nach Einzelfall unterschiedlich. Aber die Rente so früh wie möglich in Anspruch zu nehmen um Minderungen durch kommende Reformen zu vermeiden … Meiner Meinung nach sollte das nur eine untergeordnete Rolle, wenn überhaupt, spielen.
Ich weiss nicht wie alt Du bist, die Minderung Deiner Rente kann aber unterschiedlichste Ursachen haben. Werden bzw. wurden bei Dir Schulausbildungszeiten berücksichtigt? Hast Du viele beitragsfreie Zeiten? Sind die Zeiten in Frankreich berücksichtigt - komplexes Thema, kann aber von Bedeutung sein? Es kommen hier viele - ggf. sogar noch weit mehr als die von mir benannten - Umstände zusammen, die zu einer solchen Rentenminderung führen können.
Mein Tipp: Nimm Deine Renteninformationen der Jahre 2003 bis 2007 und fahre - wenn Du mal in Deutschland bist - bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherungsträger vorbei und lass Dir die Rentenminderung erläutern.
Gruß,
Robert
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Eine einmal gewährte Rente kann sich grundsätzlich nicht mehr
verringern, da die Rentenreformen sich auf laufende
Rentenzahlungen - so war es zumindest bei den bisherigen
Reformen - nicht auswirken. Soweit liegst Du richtig.
„So war es zumindest bei den bisherigen Reformen“. Auch hier könnte man Angst bekommten.
Des Weiteren gab es bei jeder Rentenreform
Übergangsregelungen, um einen gewissen Besitzschutz zu
gewährleisten. D.h. die neuen Regelungen galten erst für einen
Personenkreis, der in etwas entferntester Zukunft in Rente
geht; für die anderen wurden Übergangsregelungen geschaffen,
welche die „Reformhärten“ abschmälern und daher nicht „mit
voller Wucht treffen“. Auch das sollte man berücksichtigen.
Ich bin jetzt 61, also trifft mich die Rente nicht in „entferntester Zukunft“, und es gibt auch keine Übergangsregelung.
Ich weiss nicht wie alt Du bist, die Minderung Deiner Rente
kann aber unterschiedlichste Ursachen haben. Werden bzw.
wurden bei Dir Schulausbildungszeiten berücksichtigt? Hast Du
viele beitragsfreie Zeiten? Sind die Zeiten in Frankreich
berücksichtigt - komplexes Thema, kann aber von Bedeutung
sein? Es kommen hier viele - ggf. sogar noch weit mehr als die
von mir benannten - Umstände zusammen, die zu einer solchen
Rentenminderung führen können.
Alle diese Zeiten waren schon bei der Rentenauskunft 2003 bekannt.
Die Lehrzeit wurde anders berechnet.
Mein Tipp: Nimm Deine Renteninformationen der Jahre 2003 bis
2007 und fahre - wenn Du mal in Deutschland bist - bei einer
Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherungsträger
vorbei und lass Dir die Rentenminderung erläutern.
Hat die Deutsche Rentenversicherung, Berlin, mir ja schon in 1 Satzerklärt. „Diese Vorschrift wurde zwischenzeitlich gestrichen.“ (Zwischen 2003 und 2007)
Gruß Fritz
Gruß,
Robert