Persönliche Haftung bei Grundschuldeintrag gesetzlich verpflichtend?

Hallo,

ich wollte wissen ob eine persönliche Haftung bei Grundschuldeintrag gesetzlich verpflichtend ist. Angenommen ich kaufe mir ein Haus und brauche dafür ein Darlehen welches ich mir bei einer Bank hole.

Anschließend kommt es natürlich zur Sicherung der Summe durch einen Grundschuldeintrag des Hauses. Hierbei wechselt der Gläubiger (Sparkasse 1 > Sparkasse 2) und auch der Schuldner (Vater > Sohn).

Ist nun die persönliche Haftung (welche notariell hinterlegt wird) gesetzlich verpflichtend??
Ich dachte immer dass dies wenn dann vom Kreditgeber gefordert wird.

Über ein paar Infos hierzu würde ich mich sehr freuen. :smile:

Viele Grüße

Hallo,

Ist nun die persönliche Haftung (welche notariell hinterlegt wird) gesetzlich verpflichtend??

ich verstehe die Frage nicht. Natürlich haftet der Kreditnehmer für die ordnungsgemäße Rückzahlung des Darlehens, dazu hat er sich schließlich vertraglich verpflichtet. Sollte er dazu nicht willens oder in der Lage sein, wird die Bank die Sicherheit verwerten.

Gruß

Nordlicht

Entschuldigung wenn ich mich nicht eindeutig ausgedrückt habe, ich hab da so meine Probleme in Rechtsgeschichten :wink:

Es geht darum ob eine PERSÖNLICHE HAFTUNG in diesem Fall gesetzlich verpflichtend ist. Dass die Bank die Sicherheit verwerten darf ist, klar, es geht nur um die „nachträgliche persönliche Unterwerfung“.

Ich kenne keinen Kreditvertrag, der auf diese zusätzliche Form der Sicherung verzichtet. Daher ist anzunehmen, dass es keine gesetzliche Verpflichtung gibt (sonst würde das nicht extra vereinbart werden)

vnA

Anzunehmen ist es wohl, aber weiß es jemand mit Sicherheit?

Hallo,

Hallo,

ich wollte wissen ob eine persönliche Haftung bei
Grundschuldeintrag gesetzlich verpflichtend ist.

warum sollten hier gesetzliche Regelungen greifen.
Es wird doch vertraglich zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer vereinbart und
zur Sicherheit das Grundstück mit einer Grundschuld belastet !

Anschließend kommt es natürlich zur Sicherung der Summe durch

einen Grundschuldeintrag des Hauses. Hierbei wechselt der
Gläubiger (Sparkasse 1 > Sparkasse 2) und auch der
Schuldner (Vater > Sohn).

Sparkasse 2 kann den Kredit weiterführen und übernimmt dann auch die Grundschuld.

Ob die Sparkasse einem Schuldnerwechsel von Vater auf Sohn zustimmt, das muss dort erfragt werden. Kommt auf die Einkommensverhältnisse des Sohnes an.

Oder meinst Du, wenn das Gebäude/Grundstück an den Sohn durch Erbschaft übertragen wird ?

Viele Grüße

Gruß Merger

Es geht darum ob eine PERSÖNLICHE HAFTUNG in diesem Fall
gesetzlich verpflichtend ist. Dass die Bank die Sicherheit
verwerten darf ist, klar, es geht nur um die „nachträgliche
persönliche Unterwerfung“.

Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Der Kreditnehmer haftet so oder so persönlich. Im Vertrag wird aber zusätzlich noch die persönliche Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen vereinbart. Dieser Passus erspart dem Gläubiger einen u.U. langwierigen Gerichtsprozeß.

Alles klar, vielen dank für die Info! :smile:

Nein, es geht nicht um eine Erbschaft, sondern um einen Kauf.

Hier scheint schon alles geschrieben zu sein. 

Eine Pflicht der Bank zur maximal möglichen Besicherung können Banken sind u.a. auf für sie verbindliche Richtlinien zurückzuführen. Ausnahmen bei den verlangten Sicherheiten werden aber dennoch gemacht, in der Regel aber nicht für uns „Normalos“.