Hallo,
ich wollte wissen ob eine persönliche Haftung bei Grundschuldeintrag gesetzlich verpflichtend ist. Angenommen ich kaufe mir ein Haus und brauche dafür ein Darlehen welches ich mir bei einer Bank hole.
Anschließend kommt es natürlich zur Sicherung der Summe durch einen Grundschuldeintrag des Hauses. Hierbei wechselt der Gläubiger (Sparkasse 1 > Sparkasse 2) und auch der Schuldner (Vater > Sohn).
Ist nun die persönliche Haftung (welche notariell hinterlegt wird) gesetzlich verpflichtend??
Ich dachte immer dass dies wenn dann vom Kreditgeber gefordert wird.
Über ein paar Infos hierzu würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße