Hallo,
ich hätte gern gewußt, welche Voraussetzungen für die persönliche Haftung eines Vereinsmitgliedes vorliegen müssen. Genugt es, wenn dem Organ in der Mitgliederversammlung die Entlastung versagt wurde?
DANKE!
Hallo,
ich hätte gern gewußt, welche Voraussetzungen für die persönliche Haftung eines Vereinsmitgliedes vorliegen müssen. Genugt es, wenn dem Organ in der Mitgliederversammlung die Entlastung versagt wurde?
DANKE!
Es kommt auf den Sachverhalt an, ob ein Vereinsmitglied persönlich haftet. Wenn ich im Sportverein beim Fußball dem anderen die Knochen breche (abgepfiffenes Foul), dann hafte ich. Wenn der Vorstand von der Mitgliederversammlung nicht entlastet wurde, dann haftet grundsätzlich der Vorstand gemeinschaftlich für diese „Rüge“. Wenn der Kassier Geld unterschlagen hat und der 1. Vorsitzende das weiß, dann sind beide dran. Ob dann der Schriftführer o.a. Vorstandsmitglieder auch mithaftet, kommt auf dessen Möglichkeit an, ob er „Kenntnis erlangen konnte“.
Zur Haftungsfrage empfehle ich das Lesen eine einschlägigen Buches, damit keine Fehler passieren. Der DTV-Verlag hat gute Rechtsbücher zu diesem Thema.
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