Darf ein Arbeitgeber eine persönliche (in Person vor Ort beim Arbeitgeber) verlangen ?
Und darf er ggf. bei nur telefonischer persönlicher Krankmeldung auch Lohnkürzung vornehmen ?
Ich nehme an, der AG verlangt von dir das du in die Arbeit kommst und dich dann dort krankmeldest?
Grunsätzlich müsstest du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von 1 Tag (neue Gesetzgebung) wenn der AG es verlangt, vorlegen.
d.h. zuerst anrufen und krankmelden, anschließend zum Arzt und AU ausstellen lassen.Die AU dann sofort beim AG abgeben.Solltest du die AU mit der Post senden dann zuerst den AG über Länge und voraussichtlicher Dauer der Erkrankung tel. informieren. Damit der AG planen kann über den Zeitraum den du fehlst.
Lohn darf er nicht vorenthalten, wenn du eine AU beigebracht hast.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Wenn du noch Fragen hast - melde dich
Ansonsten alles Gute
Darf ein Arbeitgeber eine persönliche (in Person vor Ort beim
Arbeitgeber) verlangen ?
Und darf er ggf. bei nur telefonischer persönlicher
Krankmeldung auch Lohnkürzung vornehmen ?
Hallo,
Ja er will das man persönlich in der Firma auftauchtund dort die AU persönlich abgibt, ansonsten werden die Tage nicht vergütet.
Laut dem letzten Urteil des Bundesarbeitsgerichtes kann der Ag zwar eine AU schon für den ersten Tag verlangen, aber eine persönliche Krankmeldung vor Ort sieht dieses urteil ja nicht vor und ich habe auch nirgends in irgendwelchen Gesetzestexten sowie Urteilen etwas gefunden.
Woher nimmst du deine Aussage ?
Irgendeine Gesetzesgrundlage?
Nein, das darf ein Arbeitgeber nicht!
Sie sind verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlichen Dauer unverzüglich mitzuteilen, im Regelfall geschieht dies telefonisch. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, haben Sie eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtlichen Dauer spätestens an dem darauf folgenden Tag vorzulegen. Das ist also der 4. Tag.
Achtung: Ihr Arbeitgeber ist berechtigt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Krankheitstag zu fordern! Dies muss er Ihnen aber auch explizit mitteilen. Bis dahin gilt die Frist: „am 4. Tag“.
Das Gesetz sieht aber nicht vor, dass Sie persönlich die Bescheinigung abgeben müssen. Das ist oft auch gar nicht möglich, z.B. wenn Sie im Krankenhaus liegen oder mit einer schweren Erkrankung im Bett. Deshalb wäre ein solches Verlangen des Arbeitgebers Unsinn.
Ihre einzige Verpflichtung ist die, dass spätestens am 4. Tag Ihrer Erkrankung die AU beim Arbeitgeber vorliegt. Ob dieses per Post oder per Bote geschieht, ist egal. Die AU muss auch nicht persönlich abgegeben werden, sie kann auch in den Briefkasten geworfen werden.
Bei Letzterem sollten Sie jedoch wegen der von Ihnen einzuhaltenden Frist vorsichtig sein. Werfen Sie den Gelben Schein erst am Abend des 4. Tags in den Briefkasten, wird es zu spät sein. Ein Briefkasten wird im Regelfall bis mittags geleert, so dass unter normalen Umständen Ihr Arbeitgeber erst am 5. Tag von der Arbeitsunfähigkeit Kenntnis erlangt. Das reicht nicht aus und könnte zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen!
Gute Besserung!
Das braucht dich garnicht zu interessieren was der AG will! Das darf er garnicht verlangen. Du könntest ja schließlich so kank sein dass du garnicht persönlich erscheinen kannst. Krank ist krank!
Was dir fehlt geht den AG nichts an es sei denn du könntest danach deine Arbeit nur noch mit Einschränkungen verrichten. Wenn man mich fragte was mir fehlt habe ich immer geantwortet: die Gesundheit! Danach war Ruhe. Also lass dich von ihm nicht unter Druck setzen. Notfalls musst du vor dem Arbeitsgericht deinen abgezogenen Lohn erstreiten.
Mein Wissen habe ich aus meiner über 15 Jahren Erfahrung als Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Gesamtschwerbehindertenvertretung. Ich habe eine Menge Seminare besucht und in Arbeitsgruppen aktiv mitgewirkt.
Ich rate dir dringend in die Gewerkschaft, die für deine Branche zuständig ist, eizutreten. Dort hast du dann auch Arbeitsrechtschutz umsonst.
Alles Gute
Danke für die Hilfe.