Hallo! Hab hier mal kurz eine Frage. Habe kommenden Fr. meinen letzten Arbeitstag und muss meine persönliche Schutzausrüstung wahrscheinlich zurückgeben. Darf der Arbeitgeber sowas zurückverlangen, weil es ist eben meine „persönliche“ (!) Schutzausrüstung, die für niemand anderes verwendet werden könnte…? Hat da jemand Ahnung und kann mir auch sagen, wo das genau drinsteht? Danke
Hallo,
es ist zwar Deine persönliche Schutzausrüstung, aber ich nehme doch an, der Arbeitgeber hat sie bezahlt, daher bleibt sie auch sein Eigentum. Solltest Du sie tatsächlich selbst bezashlt haben oder im Laufe der Zeit mtl. Beteiligungen aus deinem Entgelt einbehalten worden sein, sieht die Sache natürlich auch anders aus.
Gruß
Klaus
leider im urlaub
Hallo, Die Schutzausrüstung wurde vom AG bezahlt. ich denke das es sicher gut ist wenn er diese wieder zurück bekommt. IdR ist es so das die Schuhe aber beim AN bleiben. Steht aber auch alles im AV. VG
Hallo! Hab hier mal kurz eine Frage. Habe kommenden Fr. meinen
letzten Arbeitstag und muss meine persönliche Schutzausrüstung
wahrscheinlich zurückgeben. Darf der Arbeitgeber sowas
zurückverlangen, weil es ist eben meine „persönliche“ (!)
Schutzausrüstung, die für niemand anderes verwendet werden
könnte…? Hat da jemand Ahnung und kann mir auch sagen, wo das
genau drinsteht? Danke
Vermutlich steht das in Deinem Arbeitsvertrag oder ähnliches. Da ist geregelt, ob die Schutzausrüstung in Deinen Besitz übergeht oder nicht. Meistens ist es nicht so, sonst wäre das schon wieder ein geldwerter Vorteil. Auch wenn das niemand anders verwenden kann, wird der Arbeitgeber diese zurückverlangen, weil es sein Eigentum ist.
Hallo! Hab hier mal kurz eine Frage. Habe kommenden Fr. meinen
letzten Arbeitstag und muss meine persönliche Schutzausrüstung
wahrscheinlich zurückgeben. Darf der Arbeitgeber sowas
zurückverlangen, weil es ist eben meine „persönliche“ (!)
Schutzausrüstung, die für niemand anderes verwendet werden
könnte…? Hat da jemand Ahnung und kann mir auch sagen, wo das
genau drinsteht? Danke
Wenn der Arbeitgeber die Schutzausrüstung bezahlt hat, dann Ja, sonst Nein.
Gruß
Marinel
Hallo Floh,
natürlich musst Du die Sachen zurückgeben. Anders liegt allerdings der Fall, wenn Dir monatlich von Deinem Lohn immer ein bestimmter Betrag abgezogen wäre, d.h. das Du die Ausrüstung irgend wann „abgezahlt“ hast. Bei der Rückgabe würde ich allerdings auf einen Beleg bestehen, der die Rückgabe bestätigt.
Liebe Grüße aus Berlin Sonbaer
Hallo! Danke für Deine schnelle Rückantwort, das hilft mir weiter…
Gruß Flo
Hallo! Danke für Deine schnelle Rückantwort, das hilft mir weiter…
Gruß Flo.
Hallo! Danke für Deine schnelle Rückantwort, das hilft mir weiter…
Gruß Flo…
Hallo! Danke für Deine schnelle Rückantwort, das hilft mir weiter…
Gruß Flo…
Hallo! Danke für Deine schnelle Rückantwort, das hilft mir weiter…
Gruß Flo…
Hier gilt, wer die Ausrüstung gekauft hat, darf sie auch zurückfordern oder behalten.
Grüße
ich geh davon aus, dass der Arbeitgeber die Schutzausrüstung bezahlt hat. Dann gehört sie ihm auch weiter und ist ihm bei Verlassen des Unternehmens vollständig, sauber und funktionsfähig auszuhändigen.