Persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung in Kaufvertrag mit aufnehmen?

Hallo!

Meine Frage ist, ob der Notar beim Immobilienkauf die persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung (PZVU) in den Kaufvertrag mit aufnehmen kann?

Hintergrund ist, dass ich eine Wohnung gekauft habe und dabei die Grundschuld vom Verkäufer übernommen habe. Für den Notartermin hat mir die Bank ein Schreiben an den Notar mitgegeben, dass zusätzlich noch meine PZVU notwendig wäre. Diese könnte in den Kaufvertrag mit aufgenommen werden.

Der Notar meinte aber, dieser Passus wäre Unsinn, mann könnte es nicht in den Kaufvertrag mitaufnehmen.

Dann hat sich meine Bank wegen der fehlenden PZVU im Kaufvertrag bei mir beschwert und gefordert, dass diese nun nachträglich in einer gesonderten Urkunde beurkundet wird.
Der Notar hat dies auch gemacht und mir eine Rechnung für einige hundert Euro geschickt.

Meine Frage zielt darauf ab, ob ich die PZVU nicht , wie von der Bank behauptet, doch in den urspünglichen Kaufvertrag hätte mit aufgenommen werden können und ob dies nicht wesentlich günstiger gewesen wäre als die nachträgliche Beurkundung in einer gesonderten Urkunde.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Hallo MartinMMM,
habe schon mehrere Kaufverträge notariell beurkunden lassen, doch in dieser spezifischen Frage kann ich Ihnen leider nicht weiter helfen.
Es mir leid.

Formell ist es richtig, daß es machbar war, die Klausel in den K.vertrag aufzunehmen. Da diese aber ein völlig anderes Rechtsverhältnis (Bank-neuer Kunde) betrifft, und der Notar für die Bank einen Urkundenauszug aus der Kaufurkunde für die „Vollstreckbare Ausfertigung“ hätte anfertigen müssen, ist es weder üblich, sachgerecht noch arbeitsökonomisch, so zu verfahren. Im übrigen wäre Mitbeurkundung nicht kostenfrei aber kostenmindernd gewesen; ich bin mir nicht sicher, ob der Notar die Vollstr.Ausfertigung -wie üblich- kostenfrei bei dieser unüblichen Verfahrensweise hätte herstellen müssen.
Wegen der evtl. Kostendifferenz lohnt es sich nicht zu streiten, wenn man sie in´s Verhältnis setzt.

Hallo Herr Gintemann,

vielen Dank für ihre Antwort. Ich denke das hilft mir weiter.

MfG
MM