Hallo!
Meine Frage ist, ob der Notar beim Immobilienkauf die persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung (PZVU) in den Kaufvertrag mit aufnehmen kann?
Hintergrund ist, dass ich eine Wohnung gekauft habe und dabei die Grundschuld vom Verkäufer übernommen habe. Für den Notartermin hat mir die Bank ein Schreiben an den Notar mitgegeben, dass zusätzlich noch meine PZVU notwendig wäre. Diese könnte in den Kaufvertrag mit aufgenommen werden.
Der Notar meinte aber, dieser Passus wäre Unsinn, mann könnte es nicht in den Kaufvertrag mitaufnehmen.
Dann hat sich meine Bank wegen der fehlenden PZVU im Kaufvertrag bei mir beschwert und gefordert, dass diese nun nachträglich in einer gesonderten Urkunde beurkundet wird.
Der Notar hat dies auch gemacht und mir eine Rechnung für einige hundert Euro geschickt.
Meine Frage zielt darauf ab, ob ich die PZVU nicht , wie von der Bank behauptet, doch in den urspünglichen Kaufvertrag hätte mit aufgenommen werden können und ob dies nicht wesentlich günstiger gewesen wäre als die nachträgliche Beurkundung in einer gesonderten Urkunde.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!