Hallo, seit Anfang Mai besuche ich einen Fortbildungslehrgang um meine EDV Kenntnisse aufzufrischen. Diese Weiterbildung dauert ein halbes Jahr und wird vom Jobcenter bezahlt. Meine Freundin, die im Besitz eines Behindertenausweises ist und nur noch über ein sehr eingeschränktes Sehvermögen verfügt, hat mich nun gebeten Sie Ende nächsten Monats zu einer Augenklinik zu fahren und vorher (am gleichen Tag) eine Augenärztin aufzusuchen. Zu diesem Zweck hat Sie ein Schreiben aufgesetzt in dem Sie das Jobcenter darum bittet mich für diesen Tag freizustellen, damit Sie nicht auf profisionelle Anbieter zurückgreifen muss, die ja nun auch teuer sind. Die Einladung der Augenklinik zur Untersuchung ist diesem Schreiben beigefügt. Meine Befürchtung ist nun das das Jobcenter meinen Antrag ablehnt mit der Begründung das eine Freistellung nur bei Ausübung eines ÖFFENTLICHEN Ehrenamtes zulässig ist. Dem ist ja nicht so, da ich ja nur meine Freundin ab und an zu Ärzten ect. begleite. Wie soll ich reagieren wenn meiner Bitte nicht stattgegeben wird?
Hallo,
genaueres kann ich hierzu leider nicht sagen.
Ich würde aber auf jeden Fall mit dem Schreiben der Freundin und der Einladung der Augenklinik persönlich beim Jobcenter vorsprechen. Donnerstags (meine ich) sind sie ja länger geöffnet. Persönlich finde ich immer besser als per Mail oder telefonisch. Sollte das Jobcenter Sie nicht freistellen, dann müssen Sie wohl oder übel zu Ihrer Fortbildung und auf profisionelle Anbieter zurückgreifen. Bringen Sie Ihre Freundin trotz Ablehnung zum Arzt, dann kann das Jobcenter Ihre Weiterbildung streichen bzw. Sie dazu auffordern die Kosten selber zu bezahlen.
Gruß
Sibylle
Ich würde mir vorher gar nicht so viele Gedanken darüber machen, sondern mit den beiden Schreiben zu meinem Arbetsvermittler gehen und mal nachfragen. Sie würden ja dann entschuldigt fehlen, was ja vom Prinzip her nicht schlimm sein sollte. Zu mal ja die Untersuchung Ihrer Freundin notwendig ist und sie auch eine Begleitung benötigt.
MfG
Hallo Sauerländerin,
also zunächst einmal würde ich zwei Sachen anders sehen. Erstens handelt es sich um kein Ehrenamt sondern um einen Freundschaftsdienst, also eine rein persönliche Sache. Zweitens verstehe ich nicht, wieso deine Freundin das Jobcenter um eine Freistellung bittet und nicht du. Du machst doch die Fortbildung, nicht sie.
Wenn du normal arbeiten würdest, müsstest du dir auch einen Tag Urlaub nehmen.
Also, falls das Jobcenter dich nicht freistellt (kann ich nicht beurteilen, wie da die Wahrscheinlichkeit ist), würde ich deiner Freundin sagen, dass du eben keine Zeit hast sie zu begleiten. Wenn der Grund für die Begleitung nur das Geld ist, kann sie ja vielleicht über die Krankenkasse o. ä. einen Zuschuss beantragen. Auch auf dem Gebiet kenne ich mich nicht aus. Wenn es um den persönlichen Beistand geht, dann kannst du höchstens noch mal mit den Leuten persönlich reden, was du für Möglichkeiten hast. Oder natürlich den Ärger riskieren, keine Ahnung, welche Folgen das für dich haben könnte.
Ich hoffe, dir ein paar Denkanstösse geliefert zu haben, mehr war nicht möglich.
Herzliche Grüße, Sigrid
schwer zu sagen, ich würde erstmal abwarten was die pAp dazu schreibt. Menschlich und moralisch müsstest du frei bekommen. Alternativ würde ich beim Lektor der Weiterbildung um einen Tag frei ersuchen, schildere dort einfach den Fall.
Viel Glück
Hallo,
da Arbeitsamt wird diesem Antrag vorraussichtlich ablehnen, da auch kein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Versuchen Sie es doch mit Urlaub.
Liebe Grüße
Heike