Persönliches Erscheinen beim Notar

Hallo,

es geht um einen Kredit, den mein Mann aufgenommen hat um im Haus seiner Eltern (Mutter schon seit 10 Jahren verstorben) eine Wohnung im Untergeschoss für uns herzurichten. Durch Familienstreitigkeiten konnten wir leider nicht dort bleiben. „Loswerden“ können wir den Kredit wohl nicht, obwohl wir jetzt für diese Wohnung zahlen, obwohl wir dort nicht mehr wohnen können. Vater und Schwester von meinem Mann hatten zwar damals mit unterschrieben, aber ich glaube machen kann man da trotzdem nichts oder? Sollte man da nichts machen können, würden wir wenigstens bald umschulden, was uns auch der Kreditgeber vorgeschlagen hat. Problem ist, das wohl dafür wir alle wieder vorm Notar erscheinen müssten um zu unterschreiben. Da mein Mann aber nicht in der Lage ist mit seinem Vater und Schwester zusammenzutreffen, da diese ihn mit schwerstem Psychoterror aus dem Haus verjagt haben, würde ich gerne wissen, ob das nicht irgendwie anders geht? Vielleicht könnte dieser Termin so stattfinden, das wir nicht mit den anderen zusammentreffen? Das erst wir und dann die anderen unterschreiben, quasi nacheinander ohne das ein Zusammentreffen stattfindet! Es kann doch nicht sein, das wir den Kredit noch ewig abzahlen müssen und nicht mal umschulden können?

MFG

Sabrina

Da solche Verträge beim Notar vorgelesen werden und der das beidseitige Einverständnis zur regelung persönlich abfragen muss, könnte das schwierig werden.
Erster Tip. Fragen Sie den Notar. das sind i.d.Regel lebenserfahrene Juristen, dennen nicht menschliches fremd ist. Vielleicht hat der eine Lösung.
2. Tip: Wenn Ihr mann nicht teilnehmen kann, kann er jemand anderen mit einer notariell beglaubigten Handlungsvollmacht ausstatten. Kostet zwar zusätzliche Notargebühren, löst aber das problem.

Hallo

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich wusste gar nicht, das so was geht! Können sich Vater und Schwester weigern erneut zu unterschreiben?

MFG

Hallo,

wie die rechtliche Lage ist, kann ich nicht sagen. Aber ich würde vorschlagen einfach den Notar zu fragen, ob die Möglichkeit besteht, die Unterschriftenleistung so zu regeln, dass man nicht aufeinander trifft.

mfg

Hallo Sabrina,
das müsste sich ohne größere Schwierigkeiten einrichten lassen, es bedarf halt der Absprache mit dem Notar (ich habe schon einmal eine Unterschrift bei einem Notar in meiner Heimatstadt unterschrieben für eine Sache, die ca. 400 Km entfernt beurkundet werden musste, um nicht nur deswegen fahren zu müssen.
Im übrigen wundert mich der ganze Sachverhalt schon; ich hätte mir da schon längst einen Anwalt genommen um mein Recht durchzusetzen, wenn es ohnehin schon so weit gekommen ist, aber das ist wohl eure Sache.
Gruß
Hans

Das rercht kennt sog. höchstpersönliche Angelegenheiten, die ein persönliches Erscheinen notwendig machen. Das ist z.B. eine Trauung.
Generell kann man sich aber bei der Mehrzahl von Rechtshandlungen durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Am besten ist dabei eine notariell beglaubigte Handlungsvollmacht.
Am besten mal den Notar fragen, ob und wie man das hier anwenden kann.

Mit der Unterschrift Ihrer Verwandten ist das einfach. Niemand kann zu einer Unterschrift gzwungen werden. Wenn Ihre Verwandten die Zustimmung verweigern bleibt alles beim alten.
Sie sollten bezüglch des alten Kredits mal mit einem Rechtsanwalt reden, ob da irgendwelche Möglichkeiten bestehen, die liebe Verwandschaft zu beteiligen.
Ansonsten empfehle ich auch hier, ggf. den Notar als neutralen Dritten einzuschalten.

Das erst wir und dann die anderen

unterschreiben, quasi nacheinander ohne das ein
Zusammentreffen stattfindet!

Hallo,
ja, das wird wohl möglich sein, wenn ich auch nicht genau weiß, was da nun genau beurkundet werden soll.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an den beurkundenden Notar, der wird Ihnen erklären, wie das zu bewerkstelligen ist.

MfG

Andreas Kleiner

Hallo Sabrina,

Deine Frage nach der getrennten Beurkundung beim Notar zwecks Umschuldung kann Dir am besten der Notar beantworten; frage doch bitte dort nach. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass das geht.

Wegen des Kredits selbst ist die Frage, wie der Kreditvertrag geschlossen wurde, d.h. sind Vater und Schwester ‚nur‘ Bürgen, oder sind die drei gemeinsam gesamtschuldnerisch Kreditnehmer? Dies nur als Anmerkung, Deine Frage bezog sich ja nur auf den Notartermin und für eine weitere Beurteilung fehlen auch detailliertere Informationen. Hier ist wirklich der beste Weg, mit der Kreditgebenden Bank zu sprechen oder ggf. mit einer anderen Bank, zu der ihr umschulden wollt. Die Aussagen von den Mitarbeitern sind in jedem Fall belastbarer, als Hilfe über das Internet zu suchen, dass zwar für erste Anhaltspunkte - wie in diesem Forum - gut ist, aber eben keine genaue Beurteilung Eurer individuellen Situation vornehmen kann.

Alles Gute!
nch

Hallo.

Ich würde mich an einen Notar meines Vertrauens wenden und mit ihm das Prozedere besprechen. Ert wird die passende Lösung anbieten.

MfG

Peter-Wilhelm

Hi,
Nein, loswerden könnt Ihr den Kredit nicht, da die Abzahlung desselben vertraglich geregelt ist. Ichh frage mich aber auch: was wollt Ihr umschulden? Der Gegenwert des Kredits, nämlich die Wohnung, ist doch vorhanden, warum vermietet Ihr die Wohnung nicht einfach, um die weitere Abzahlung zu sichern??
Hier müsste ich einige Infos mehr haben, um auf dieses Thema eingehen zu können.
Aber zur eigentlichen Frage: natürlich muss es möglich sein, getrennte Termine zu vereinbaren. Der Notar ist befugt, durch Einsicht in Ausweis, die bestellten Personen zu identifizieren und deren Unterschriften notariell zu beglaubigen. Hier einfach mit dem Notar besprechen, wie die Termine zu legen sind.
Viel Erfolg und
lG

Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen.
MfG
KKl

Hallo,

es geht um einen Kredit, den mein Mann aufgenommen hat um im
Haus seiner Eltern (Mutter schon seit 10 Jahren verstorben)
eine Wohnung im Untergeschoss für uns herzurichten. Durch
Familienstreitigkeiten konnten wir leider nicht dort bleiben.
„Loswerden“ können wir den Kredit wohl nicht, obwohl wir jetzt
für diese Wohnung zahlen, wir dort nicht mehr wohnen
können. Vater und Schwester von meinem Mann hatten zwar damals
mit unterschrieben, aber ich glaube machen kann man da
trotzdem nichts oder? Sollte man da nichts machen können,
würden wir wenigstens bald umschulden, was uns auch der
Kreditgeber vorgeschlagen hat. Problem ist, das dafür wir
alle wieder vorm Notar erscheinen müssten um zu
unterschreiben. Da mein Mann aber nicht in der Lage ist mit
seinem Vater und Schwester zusammenzutreffen, da diese ihn mit
schwerstem Psychoterror aus dem Haus verjagt haben, würde ich
gerne wissen, ob das nicht irgendwie anders geht? Vielleicht
könnte dieser Termin so stattfinden, das wir nicht mit den
anderen zusammentreffen? Das erst wir und dann die anderen
unterschreiben, quasi nacheinander ohne das ein
Zusammentreffen stattfindet! Es kann doch nicht sein, das wir
den Kredit noch ewig abzahlen müssen und nicht mal umschulden
können?

MFG

Sabrina

hi, Sabrina.
Habt Ihr schon einen Termin?
Am besten mit dem Notar einen entsprechenden Termin ausmachen.
Ansonsten ist es halt so im Leben, dass man manchmal eine „Kröte“ schlucken muß, um etwas zu erreichen…

Schildere dem Notar das Problem. Er hat sicher eine Lösung parat.

Grüße
Nikodemo, auf Antwort wartend…

Hallo, zuerst würde ich mal einen Rechtsanwalt fragen ob dieser etwas unternehmen kann. Der Notartermin kann sicher so eingerichtet werden dass die Parteien nicht zusammen erscheinen müssen. Mit dem Notar sprechen.
Ich hatte so einen ähnlichen Fall. Habe mit meinem verstorbenen Mann, der nach der Scheidung verstorben ist, einen Kreditantrag für den Bau eines Ladengeschäftes unterschrieben. Nach dem Tode meines Mannes wollte die Bank von mir die Rückzahlung der Raten einklagen. Meine ehemalige Schwiegermutter war Erbin, nur die Schulden sollte ich zahlen. Mein Rechtsanwalt hat eine Umschuldung erreicht und ich mußte nicht einmal beim Notar unterschreiben. Ging alles problemlos über den Rechtsanwalt, der mich allerdings einiges gekostet hat. Der Notar wird aber auch nicht billiger sein. Alles Gute wünscht Ingeborg

Hallo sicher geht das Sie müssen den Notar Informieren
das Sie nach und nach Unterschreiben möchten.
K.H.

Hallo,
diese Fragen solltest du bitte mit dem Notar oder einen Anwalt besprechen. Ich kann dir da nicht weiter helfen.
Viele Grüße - Rat