Persönliches Erscheinen vor gericht

Hallo,

eine Frage an die im Familienrecht Erfahrenen unter euch.

In einer Scheidungssache ordnet das Familiengericht das persönliche Erscheinen beider Parteien zum Termin an. Um gleich im nächsten Satz dem Antragsgegener (und nur diesem) die Möglichkeit zu geben fernzubleiben, wenn sein Anwalt alle nötigen Vollmachten hat.

Ist das ein übliches Vorgehen oder ein Entgegenkommen für den Antragsgegner, wegen seiner langen Anreise ?

Danke für Eure Hinweise

Gruß

Nordlicht

Hallo

Ist das ein übliches Vorgehen oder ein Entgegenkommen für den
Antragsgegner, wegen seiner langen Anreise ?

Das ist völlig unabhängig von der Entfernung üblich so, und zwar nicht nur beim Familiengericht.

Gruß
smalbop