Hallo,
eine Frage an die im Familienrecht Erfahrenen unter euch.
In einer Scheidungssache ordnet das Familiengericht das persönliche Erscheinen beider Parteien zum Termin an. Um gleich im nächsten Satz dem Antragsgegener (und nur diesem) die Möglichkeit zu geben fernzubleiben, wenn sein Anwalt alle nötigen Vollmachten hat.
Ist das ein übliches Vorgehen oder ein Entgegenkommen für den Antragsgegner, wegen seiner langen Anreise ?
Danke für Eure Hinweise
Gruß
Nordlicht