Persönlichkeitsrecht an Zeitungsbildern

Hallo allerseits,

Meine Frage:
Darf ein Zeitungsfoto mit Einwilligung des Uhrhebers (der Zeitung) gegen den Willen einer oder mehrerer auf dem Foto abgebildeten Personen im Internet veröffentlicht werden?

Spielt das Medium hierbei eine Rolle?
Die Reichweite der Zeitungsausgabe ist lokal begrenzt und der Artikel wird nur einmal veröffentlicht (am Tag des Erscheinens) und ist danach nur im Archiv der Zeitung wieder zu finden. Während im Internet Jeder permanent auf das Bild zugreifen kann.

Vielen Dank im Vorraus.

Gruß Zwenn

Hallo Zwenn,

meine Meinung ist, dass ohne Zustimmung des Rechteinhabers -> Recht am eigenen Bild, niemand in Bild veröffentlichen darf. Es gibt gewisse Ausnahmen für Personen der Zeitgeschichte (Adel, Künstler, Politiker).

Viele Grüße, Theo