Hallo,
ich wüsste gern wie das aussieht, falls eine Person A ehemaliger Mitarbeiter von Person B ist.
Nachdem dort Mobbing und andereDinge aufgetreten wären, wollte Person A kündigen, jedoch hat B zuerst A gekündigt.
Jetzt hat Person A das ganze als beispielsweise sehr scheisse empfunden.
Und sich in einem Forum zum Beispiel in seinem Profil mit den Worten:
„getoppt wurde das ganze jedoch vom beschissenstens Laden aller Zeiten: Geschäft XY aus YZ“
in dem Feld ehemalige Jobs ausgelassen.
Nun erhält A eine Abmahnung in einer höhe von 600€ wer hat da Recht?
Freie Meinungsäusserung oder Verletzung der Persönlichkeitsrechte?
Mfg Julian
Freie Meinungsäusserung oder Verletzung der
Persönlichkeitsrechte?
Ich bin für freie Meinungsäußerung 
Wie das aber ein unabhäniges Gericht sieht, weiß ich nicht.
PS: Was steht in der Abmahnung drin? Verletzung von Persönlichkeitsrechten? Wem gegenüber? Der Firma?
In dem folgenden Beispiel würde folgendes stehen: Diffamierung der Person, implizierung als schlechter Arbeitgeber und nicht standard konformes Verhalten Arbeitgeber zu Nehmer und Arbeitgeber zu Kunden.
(Verjältniss nehmen wir jetzt auch mal als definitiv nicht standard konform an [Mobbing, verarschung der Kunden, diffamierung von Arbeitnehmer nach Kündigung etc])
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