Hallo,
folgende Frage:
Es kam bei Person X vor einiger Zeit zu einem Vorfall, bei dem
Person X auf der Autobahn „bedrängt“ wurde, ca. 10 Meter Abstand
bei ca. 240 km/h. Dieser Vorfall ist nur der Aufhänger, bitte keine
Antworte a la "Dann fahr doch nach rechts (klar, sollte man wenn es
geht, aber Person X ist ein „gesetzestreuer Raser“, er fährt so
lange rechts bzw schwimmt mit bis ein Spacko ihn bedrängt, lässt ihn
passieren und benutzt den Drängler dann quasi als Schneepflug mit
ordentlichem Sicherheitsabstand. Wenn es Lücken gibt die Person X
nicht behindern dann nutzt er sie auch).
Nun stellt sich die Frage: Meiner Meinung nach ist das dichte Auffahren
erstens Nötigung und zweitens saugefährlich, denn wenn X bei 240
in die Eisen geht dann knallts gewaltig. Also eine Gefärdung.
Nun die Frage: Es gibt einen „Jedermannparagraf“, der X quasi erlaubt
den Drängler Auszubremsen und Anzuhalten bis die Polizei kommt.
Darf X auch den gefahrlosen Weg wählen und den Drängler von seinem
Beifahrer fotografieren lassen? Bzw gleich ein Video damit die
Geschwindigkeit auch noch bestimmbar ist (die Kamera macht immer
24 fps, damit kann man sie bestimmen, dann noch den Tacho mit drauf)?
Oder verstößt dies gegen die Persönlichkeitsrechte des Täters, da so
mal wieder die Zensierer und Dokumentierer am Drücker sind (Datenschutz = Täterschutz) ??
Gruss,
Diggi
Hallo
Nun stellt sich die Frage: Meiner Meinung nach ist das dichte
Auffahren
erstens Nötigung und zweitens saugefährlich, denn wenn X bei
240
in die Eisen geht dann knallts gewaltig. Also eine Gefärdung.
Gefährdung ja, Nötigung eher nicht, üblicherweise erfordert das wiederholt (Licht-) Hupe und extrem dichtes auffahren. Kann man aber nicht vorhersagen, wie ein Richter entscheiden würde.
Nun die Frage: Es gibt einen „Jedermannparagraf“, der X quasi
erlaubt
den Drängler Auszubremsen und Anzuhalten bis die Polizei
kommt.
Das möchte ich stark bezweifeln! Selbst wenn eine Straftat vorliegt und eine vorläufige Festnahme gerechtfertigt wäre, bezweifle ich, das es als „angemessen“ gilt, auf der Autobahn (bei so einer Situation wohl auch noch einigermassen viel befahren) jemanden bei 240 auszubremsen. Die extrem hohe Gefährung der beiden Beteiligten und aller anderen dürfte entsprechende Folgen haben, Erlaubnisirrtum (?) dürfte da nicht greifen.
Darf X auch den gefahrlosen Weg wählen und den Drängler von
seinem
Beifahrer fotografieren lassen? Bzw gleich ein Video damit die
Geschwindigkeit auch noch bestimmbar ist (die Kamera macht
immer
24 fps, damit kann man sie bestimmen, dann noch den Tacho mit
drauf)?
Perönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Bilde beziehen sich auf die Verwertung bzw. auf die Veröffentlichung. Solange keine anderen Rechte verletzt werden, spricht nichts dagegen ein Foto zu machen.
(wobei ich die Beweiskraft eines Ruckelvideos bezüglich Geschwindigkeiten als sehr klein ansehe…).
Oder verstößt dies gegen die Persönlichkeitsrechte des Täters,
da so
mal wieder die Zensierer und Dokumentierer am Drücker sind
(Datenschutz = Täterschutz) ??
Blödsinniges Geschwafel, hat damit nichts zu tun. Datenschutz ist nie Täterschutz.
DW.
Hallo,
Nun die Frage: Es gibt einen „Jedermannparagraf“, der X quasi
erlaubt
den Drängler Auszubremsen und Anzuhalten bis die Polizei
kommt.
Der Jedermannparagraf erlaubt nur, eine auf frischer Tat ertappten Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten, wenn eine Feststellung der Personalien nicht möglich ist. Das darf man bei „benummernschilderten“ Autos bezweifeln. Und die Straftat evtl. auch.
Darf X auch den gefahrlosen Weg wählen und den Drängler von
seinem
Beifahrer fotografieren lassen?
Im öffentlichen Raum darfst du mit deiner Kamera fast alles anstellen.
Bzw gleich ein Video damit die
Geschwindigkeit auch noch bestimmbar ist (die Kamera macht
immer
24 fps, damit kann man sie bestimmen, dann noch den Tacho mit
drauf)?
Ich stelle es mir für den Beifahrer schwierig vor, gleichzeitig durch die Heckscheibe den Drängler zu filmen und den Tacho am Armaturenbrett im Bildausschnitt zu behalten. Das müsste dann schon ein Superweitwinkelobjektiv sein…
Gruß
smalbop