eine theoretische Diskussion zu Urheberrechten im Internet:
Nehmen wir an, Person A hat eine Homepage, auf der er viele Bilder zeigt. Eines Tages bekommt A eine Email mit zwei Bildern, in der der Absender sagt, wie toll er die Homepage von A findet, und er möchte ihm gerne zwei Bilder überlassen, die er selbst gemacht hat und die A gerne auf seiner Homepage zeigen kann. A tut dies dann, da er das als nette Geste empfindet.
Über 1 Jahr später erhält A dann eine Mail von einer Person B, die angeblich auf diesen beiden Bildern zu sehen ist. A hätte unberechtigterweise die Persönlichkeitsrechte von B verletzt und B fordert als außergerichtliche Einigung 1000 EUR Schmerzensgeld und setzt eine Frist, bis zu der A das Geld auf ein in der Email angegebenes Bankkonto überweisen soll. Bei Zuwiderhandlung würde B straf- und zivilrechtliche Konsequenzen einleiten!
A entfernt nun umgehend die Bilder wie gefordert von seiner Homepage und löscht auch alle gespeicherten Daten dazu. Wie sollte A nun weiter vorgehen? Sollte er auch noch das Geld überweisen, da B im Recht ist? Oder wäre mit der Entfernung der Bilder, die A nicht in böser Absicht einstellte (und die wie A mitlerweile erfahren hat auch auf einer anderen öffentlichen Homepage von B selber eingestellt und dort frei zugänglich sind), die Sache erledigt?
Wie B selber in der Mail schreibt, ist das bisher nur eine Aufforderung. Anwälte etc. wären noch gar nicht eingeschaltet.
A könnte sich nun die Frage stellen, ob so eine außergerichtliche Forderung überhaupt rechtens wäre, oder ob solch eine Forderung nicht zumindest von einem Anwalt gestellt werden solle? A hat ja keinerlei Anhaltspunkte, ob B wirklich die Person auf den Bildern ist oder ob solch eine Mail auch nur ein Versuch einer Abzocke sein könnte.
Wie wäre Eure Meinung zu solch einem Fall? Gibt es da Ideen zur Rechtslage?
Man könnte nun auch der Meinung sein, dass für solch einen geschilderten Fall solch eine Forderung (1000 EUR) völlig überzogen wäre und dass B lediglich versucht, A einzuschüchtern um möglichst leicht an Geld zu kommen! Wäre das bei so einem gedachten Modell eine abwegige Vorstellung?
Könnte A wegen solch einer Bagatelle überhaupt derartig belangt werden, wenn es bei den betreffenden Bildern nur um harmlose Schnappschüsse ginge und diese auch nicht kommerziell irgendwie benutzt worden wären?
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Man könnte nun auch der Meinung sein, dass […] B lediglich versucht, A
einzuschüchtern um möglichst leicht an Geld zu kommen! Wäre
das bei so einem gedachten Modell eine abwegige Vorstellung?
Nein. Das ist anzunehmen, wenn B keine Beweise mitgeschickt hat.
Könnte A wegen solch einer Bagatelle überhaupt derartig
belangt werden
Ja.
wenn es bei den betreffenden Bildern nur um
harmlose Schnappschüsse ginge und diese auch nicht kommerziell
irgendwie benutzt worden wären?
Die kommerzielle Nutzung ist hier wohl nicht relevant. Es kommt drauf an, was auf den Bildern zu sehen ist. Ist B überhaupt darauf zu sehen?
Wenn es sich um ein Portrait von B handelt, ist B im Recht, auf einem Foto, wo B in einer Menschenmenge von etlichen Personen zu sehen ist, und ersichtlich ist, dass das Foto nicht gemacht wurde, um B abzulichten, sondern sich B nur zufällig an diesem Ort befunden hat, hat B nichts zu melden.
Für explizite Gesetzestexte oder wo die Rechte von B aufhören/anfangen musst Du entweder suchen oder auf Antworten von besser informierten Leuten warten. Ich weiß nur, was man so liest, aber da ich selbst auch Websites erstelle, ist das etwas, was mich natürlich auch betrifft.
B ist auf den Bildern zu sehen, und die Bilder sind auch gemacht worden, um B abzulichten.
Allerdings ist doch Tür und Tor geöffnet bei solchen Dingen für Schwindler. Da A viele Bilder auf seiner Seite hat, könnte theoretisch jeden Tag jemand kommen und behaupten „Hey A, ich bin auf diesem und jenen Bild, gib mir 1000 EUR.“ Wenn A dem nachgibt ohne irgendwelche fundierten Nachweise, wäre das schon arg dämlich!
Wenn solch ein Vorgehen möglich wäre, müssten doch morgen 100.000 Foren zumachen, da wahrscheinlich in jedem irgendein Bild drin ist, auf das das gleiche zutrifft wie auf die Bilder bei A. Oder man meldet sich anonym in nem Forum an, lädt da ein Bild von sich hoch, wartet ein paar Monate und kommt dann an und will vom Forenbetreiber Geld haben, weil „unbefugterweise“ ein Bild von einem selber da drin ist. Kann doch auch sein, dass B unter falschem Namen selber A dieses Bild damals schickte, und nun nach genügender Wartezeit solch eine Masche anzieht.
Sowas soll theroetisch gedacht laut Gesetz zulässig sein???
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