Persönlichkeitsrechte (Durchsuchung, Flughafen...)

Hallo Forum,

kennt jemand einen guten Ratgeber zum Thema Rechte und Pflichten bei Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte (ich bin mir nicht mal sicher, wie dieses Rechtsgebiet heißt…) Also z.B.:

  • Personen- und Gepäckdurchsuchung am Flughafen

  • Wohnungsdurchsuchung

  • Festnahme

  • Verkehrskontrollen

  • etc.

Was ist denn das, Persönlichkeitsrechte? Freiheitsrechte? Sorry, bin nicht vom Fach.

Mich würde interessieren, wer was darf, wer was nicht darf etc.

Mich würde die ganze Palette der Situationen interessieren, von denen typischerweise der Ausführende (Festnehmende, Festhaltenender, Durchsuchender etc.) besser über Rechte informiert ist als der Adressat (Festgenommener, Festgehaltener, Durchsuchter etc.) Kennt jemand einen guten Ratgeber in Buch- oder sonstiger Form? Gut wären Rechte/Pflichten, praktische Tips und natürlich die expliziten Rechtsgrundlagen.

Vielen Dank im voraus,
Chris


P.S.: Bevor sich jemand fragt: Nein, ich plane keine besonderen Taten :smile: Ich fände es nur interessant, darüber gut bescheid zu wissen, und zwar für beide Seiten. Z.B. nerven mich die Kontrollen am Flughafen sehr, trotzdem bin ich kooperativ und zicke da nicht rum, aber gleichzeitig freundlich-bestimmt, wenn jemand seinen Job etwas falsch verstanden hat und meint, er müßte dort irgendwelche Machtdefizite kompensieren. Es ist auch in solchen Situationen trotzdem gut, Verständnis zu zeigen, auf beiden Seiten, finde ich.

kennt jemand einen guten Ratgeber zum Thema Rechte und
Pflichten bei Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte

Gesetzlich geregelt kenne ich nur Namensrecht und Recht am eigenen Bild.
Bereiche der Privat- und Intimsphäre sind dem staatlichen Zugriff verschlossen.

Z.B. nerven
mich die Kontrollen am Flughafen sehr, trotzdem bin ich
kooperativ und zicke da nicht rum,

Besser ist das. Bei der Einreise in die USA würdest du sofort in den Flieger nach Hause gesetzt :smile:

aber gleichzeitig
freundlich-bestimmt, wenn jemand seinen Job etwas falsch
verstanden hat und meint, er müßte dort irgendwelche
Machtdefizite kompensieren.

Du denkst, für 6,95 die Stunde in fremden Taschen rumzuwühlen oder 200 Mal in der Stunde in die Knie zu gehen gibt dir ein Gefühl der Macht?

HTH
G imager

Bereiche der Privat- und Intimsphäre sind dem staatlichen
Zugriff verschlossen.

*auslach
dann sind z.B. wohnungsdurchsuchungen, abhörmaßnahmen und körperliche untersuchungen ja allesamt unzulässig… interessant, dass in der stpo in den letzten jahren immer mehr dieser maßnahmen auftauchen…

eingriffe in die privatssphäre sind jedenfalls dann rechtmäßig, wenn der verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt bleibt.

Bereiche der Privat- und Intimsphäre sind dem staatlichen
Zugriff verschlossen.

*auslach

Art. 2 Abs. 1 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde) i. V. m. Lebach-Urteil (1973) als allg. Persönlichkeitsrechte seit 50 Jahren ständige Rechtsprechung des BGB findest du zum Lachen?

dann sind z.B. wohnungsdurchsuchungen, abhörmaßnahmen und
körperliche untersuchungen ja allesamt unzulässig…
interessant, dass in der stpo in den letzten jahren immer mehr
dieser maßnahmen auftauchen…

Das kam in deiner Schule nicht dran, „Freiheit hört da auf wo Freiheit anderer eingeschränkt wird“ und die profunde Erkenntnis der Grundgesetzväter, dass dies und die Gewaltenteilung es in D durchaus der Legislative und Judikative erlauben, im Interesse Aller diese Individualfreiheit zu begrenzen.

Vgl. aber Volkszählung

eingriffe in die privatssphäre sind jedenfalls dann
rechtmäßig, wenn der verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt
bleibt.

Selbst wenn du den VG n. Art. 2 Abs. 1 GG annimmst bedürfen diese Maßnahmen immer einer gesetzlichen Handhabe (Gefahr in Verzug, Luftsicherheitsbestimmung oder eines richterlichen Beschlusses) und sind ohne sie dem staatlichen Zugriff ausgeschlossen.

Aber lach du nur weiter…
G imager

Och Leute, echt. Ich wollte keine Diskussion über Geschmack oder Meinungen vom Zaun treten, sondern Tips zu einem Ratgeber.

Allein der Kommentar zu den Flughafen-Nummern. Ich fliege viel, und ja, es gibt auch und gerade under den Sicherheits-Leuten welche, die ihre Macht ausleben. Und ja, Macht haben sie, wenn sie andere Leute den Flieger verpassen lassen können, in fremden Taschen genüßlich herumstöbern und dabei bewußt kulturelle Tabus brechen, bloßstellen etc. können. Darüber braucht hier niemand diskutieren, das habe ich alles erlebt. Und ehrlich gesagt, ich finde es auch nicht schockierend, das ist menschlich normal. Traurig ja, aber normal.

Und bezüglich der Hausdurchsuchung wollte ich genauso wenig über Schutz der Gemeinschaft etc. diskutieren. Es gibt das, das ist gut so, genau wie Personenkontrollen am Flughafen. Ich brauche keine ideologische Herleitung. Aber danke.

Zurück zum Thema: Hat jemand einen Ratgeber über solche Eingriffe?

Danke im voraus und schönen Sonntach abend,
Chris

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Art. 2 Abs. 1 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) in
Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde) i.
V. m. Lebach-Urteil (1973) als allg. Persönlichkeitsrechte
seit 50 Jahren ständige Rechtsprechung des BGB findest du zum
Lachen?

ich erklär es dir:
die schrankentrias in Art.2 gg ist so weit gefasst, wie kein anderes grundrecht, d.h. eine einschränkung der allgemeinen handlungsfreiheit ist sowas von einfach möglich… siehe z.b. stpo

und noch etwas für dein verständnis:
das allgemeine persönlichkeitsrecht als ausfluss der allg. handlungsfreiheit wird nach der hubmannformel (= sphärentheorie) in drei bereich unterteilt:

den sozialbereich, den privatbereich und den intimbereich

je nachdem, welcher bereich betroffen ist, umso höhere anforderungen sind an die rechtfertigung bzw. verhältnismäßigkeit gesetzt.

also zitiere ich noch einmal:

Bereiche der Privat- und Intimsphäre sind dem staatlichen Zugriff :verschlossen.

dieser satz ist einfach quatsch.
weiter unten schreibst du ja selbst (obwohl du den grundrechtlichen prüfungsaufbau offensichtlich nicht kennst), dass eingriffe möglich sind, solange besondere vor. an sie geknüpft werden (= verhältnismäßigkeit) ?! ziemlich widersprüchlich deine aussagen…

eingriffe in die privatssphäre sind jedenfalls dann
rechtmäßig, wenn der verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt
bleibt.

Selbst wenn du den VG n. Art. 2 Abs. 1 GG annimmst bedürfen
diese Maßnahmen immer einer gesetzlichen Handhabe (Gefahr in
Verzug, Luftsicherheitsbestimmung oder eines richterlichen
Beschlusses) und sind ohne sie dem staatlichen Zugriff
ausgeschlossen.

ich hoffe, du meinst mit VG nicht verfassungsgemäßheit, denn dann verstehst du noch weniger von verfassungsrecht als ich befürchte.
die feststellung, dass ein grundrecht verfassungsgemäß ist, ist überflüssig.

entscheidend ist, ob der konkrete staatliche akt, der das grundrecht einschränkt verfassungsgemäß ist. dies ist der fall, wenn …sry, keine lust auf einen anfängerlehrgang…

Aber lach du nur weiter…

nach deinen ausführungen muss ich fast weinen…

p.s. das mit dem lebach-urteil steht zwar so in wikipedia (super seriöse quelle!), allerdings ist es nicht ganz richtig. das allg. pers.recht geht maßgeblich auf die rspr. des bgh zurück. sie war zur damaligen zeit bahnbrechen. die wohl erste entscheidung war das leserbrief-urteil, BGHZ 13, 334 ff., vllt sagen dir ja die begriffe „herrenreiter“ oder „ginseng-wurzeln“ mehr ?! (glaube ich eher nicht)

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Lieber Ahnung12, vielleicht kennst wenigstens Du ja auch einen Tip für die ursprüngliche Frage?

Danke im voraus und viele Grüße,
Chris

Lieber Ahnung12, vielleicht kennst wenigstens Du ja auch einen
Tip für die ursprüngliche Frage?

in der dtv-reihe gibt es sicherlich etwas mit grundrechten/persönlichkeitsrechten.

am einfachsten ist es, wenn man in eine rechtsbibliothek oder eine fachhandlung für bücher mit rechtsbezug geht und sich da umschaut.

wenn du tiefer einsteigen willst, lohnt sich ein nachlesen im kommentar maunz/dürig zu Art.2 I gg oder im Handbuch des Persönlichkeitsrechts von götting/scherz (zu finden/kopieren in jeder rechtsbibliothek).

sonst kann ich dir nur empfehlen, zu jeder einzelnen ausprägung des allg. pr eine gesetzliche einschränkung zu suchen (am besten in der stpo zu finden, z.b. §§ 100a, 102) und dazu den jeweiligen kommentar durchzulesen, denn jede einschränkung bedarf eines formellen gesetzes.